Vorsicht geboten: Zahl an Wildunfällen steigt
Wenn die Tage kürzer werden und Verkehrsteilnehmer oft in der Dämmerung unterwegs sind, häufen sich Wildunfälle. Nach den Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden 2015 insgesamt 263.000 Unfälle mit Wildtieren gezählt. Das bedeutet, dass rein rechnerisch alle zwei Minuten ein Wildtier mit einem Auto kollidiert.
„Besonders risikoreich sind Waldbereiche und Wald- und Feldübergänge“, sagt Andreas Kinser, Jagd- und Forstreferenz der Deutschen Wildtier Stiftung. Auch entlang Maisfeldern gilt es, langsamer zu fahren. Kinser rät Autofahrern in gefährdeten Bereichen den Straßenrand im Auge zu behalten. Wenn reflektierende Punkte, also Augen, oder eine Silouette erscheint, sollten man abbremsen. Überquert ein Tier die Straße, folgen meist weitere, gibt er zu Bedenken. Auf keinen Fall sollte man versuchen, dem Tier auszuweichen. Meist ist eine Kollision mit einem Wildtier ungefährlicher, als auf den Gegenverkehr zu treffen oder an einen Baum zu fahren. Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden. Sie kontaktiert den zuständigen Förster und Jäger. Die Polizei stellt zudem eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, der der Versicherung vorgelegt werden kann. Der ADAC fasst die Tipps zusammen:
• Bremsen Sie dann möglichst stark ab und weichen Sie niemals unkontrolliert aus!
• Halten Sie das Lenkrad gut fest.
• Schalten Sie nach einem Zusammenstoß die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallställe ab. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!
• Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben Sie Ihre Koordinaten durch. Auf dem Smartphone oder Navigationsgerät können Sie die genauen Koordinaten ablesen. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden.
• Lassen Sie das angefahrene Tier liegen und fassen Sie es nicht an. Wildschweine beispielsweise können sehr aggressiv werden, wenn sie verletzt sind.
• Warten Sie am Unfallort, bis Polizei oder Jäger da sind.
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild( dazu gehören Schwarz- und Rotwild, Hase und Murmeltiere, Wisente und Elche, Luchse und Füchse, Wildschweine, Fischotter und Seehunde) verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung, berichtet die GDV. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit Wirbeltieren ausgeweitet. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird ebenfalls entschädigt. Auf den Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden laut GDV keinen Einfluss.