Verkehrsminister einigen sich auf Sozialstandards für Lkw-Fahrer
Auf dem Weg zu einheitlichen Sozialstandards für Lkw-Fahrer ist die EU einen Schritt vorangekommen. Europas Verkehrsminister einigten sich auf die Anerkennung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Platz“, verbesserte Kontrollen und die Beibehaltung der bestehenden Kabotage-Regelungen. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit müssen Fahrer zudem künftig außerhalb der Kabine verbringen. Gewerkschaftsvertreter, die einen weiteren Sozialabbau befürchtet hatten, zeigten sich erleichtert über den Kompromiss und fordern vom Europäischen Parlament bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Rat weitere Verbesserungen.
Die Einigung bringe fairere Regeln für Fahrer und Transportunternehmen und eine größere Effizienz der Kontrollen, sagte der EU-Ratsvorsitzende, der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer im Anschluss an die Tagung. „Berufskraftfahrer werden von besseren Arbeitsbedingungen profitieren, und Unternehmen, die in mehreren Mitgliedsstaaten operieren, erhalten größere Rechtssicherheit und weniger Bürokratie“, sagte er.
Mit dem im internationalen Straßentransport bereits ab 2024 verpflichtend vorgeschriebenen intelligenten Tachographen werde es möglich, die Einhaltung der Kabotage-Regelungen besser zu kontrollieren. Dabei soll die bisherige Beschränkung von drei Aktivitäten innerhalb von sieben Tagen beibehalten werden. Um Missbrauch zu unterbinden, ist eine „Abkühlphase“ von fünf Tagen vorgesehen, bevor im gleichen Land mit dem gleichen Fahrzeug weitere Kabotage-Operationen gefahren werden dürfen.
Die Unternehmen sollen dafür sorgen, dass ihre Arbeitspläne so organisiert sind, dass die Fahrer mindestens alle vier Wochen nach Hause zurückkehren können. Bei zwei verkürzten Wochenendruhezeiten solle dies bereits nach drei Wochen der Fall sein. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ wird grundsätzlich anerkannt. Von der Entsenderichtlinie ausgenommen werden aber bilaterale und Transitverkehre. Auf dem Hinweg ins Zielland und auf dem Nachhauseweg darf jeweils ein Mal auf- oder abgeladen werden - vorausgesetzt, das Fahrzeug ist bereits mit einem intelligenten Tachographen ausgestattet. Bei allen anderen Aktivitäten einschließlich der Kabotage soll die Entsenderichtlinie ab dem ersten Tag greifen.