Verkehrsgerichtstag in Goslar eröffnet

28. Jan. 2016
In Goslar wurde heute der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag eröffnet. Die Themen der insgesamt acht Arbeitskreise reichen von der Frage, ob die MPU bei auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern schon unter 1,6 Promille anzuordnen ist, über die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses bis hin zu Dashcams und die neuen Anforderungen durch die Meta-Containerschiffe. Rund 2000 Teilnehmer diskutierten bis Freitag die Themen. Den Abschluss findet der Verkehrsgerichtstag dann mit Empfehlungen für Politik und Gesetzgebung. Typisch für den Verkehrsgerichtstag sei die rechtliche Reaktion auf technische Veränderungen, sagte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bei der Eröffnungsveranstaltung. Nachholbedarf herrsche in dieser Hinsicht bei dem zunehmenden Phänomen der Gaffer bei Verkehrsunfällen, insbesondere in Verbindung mit einer Aufzeichnung des Geschehens mit Smartphones. "Hier muss sich die Gesetzeslage deutlich an die neue Realität der Smartphones anpassen", sagte die Ministerin. So sei eine Behinderung der Rettungskräfte noch nicht strafbar, ein erster Schritt wäre daher eine gesetzliche Änderung. Ein zweiter Schritt wäre, den noch lückenlosen strafrechtlichen Schutz de Persönlichkeitsrechte der Verkehrsopfer zu verbessern und diesen Schutz auch auf Verstorbene auszuweiten. Denkbar sei als Strafen etwa auch eine mögliche Beschlagnahmung des Smartphone des Beschuldigten - "das dürfte viele härter treffen als ein Bußgeld", sagte Niewisch-Lennartz.