Neue VDI-Richtlinie zur Ladungssicherung
Die neue Richtlinie "VDI 2700 Blatt 10.3" beschreibt Methoden zur Ladungssicherung von paketierten Betonwaren auf Lkw.
Deutschland hat als Transitland mit das höchste Verkehrsaufkommen in Europa. Bei routinemäßigen Polizeikontrollen zur Ladungssicherung auf Lkw stellt sich häufiger die Frage, ob im konkreten Fall eine Ladung korrekt gesichert ist.
Der Interpretationsspielraum ist dabei für Betonwaren und Betonfertigteile eher groß. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass Polizeiwesen Ländersache ist. Was in Nordrhein-Westfalen gerade noch bei Kontrollen der Ladungssicherung durchgeht, kann in Niedersachsen möglicherweise beanstandet werden.
Einheitliche Regelung
Die neue Richtlinie "VDI 2700 Blatt 10.3" will hier für eine einheitliche Regelung sorgen und stellt Methoden von Verlade- und Sicherungsvarianten auf verschiedenen Fahrzeugtypen vor. Mit Blick auf § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung für Verkehrsteilnehmer rechtlich bindend. Die Richtlinie wendet sich an Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrer, Fahrzeughalter und diejenigen, die kraft Gesetzes, Verordnung, Vertrags oder anderen Regelwerks für die Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich sind. Generell muss die Ladung so gesichert sein, dass sie weder verrutschen noch umfallen, verrollen, herabfallen oder ein Umschlagen des Fahrzeugs verursachen kann. Herausgeber der Richtlinie VDI 2700 Blatt 10.3 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung von Betonfertigteilen; Paketierte Betonwaren“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (VDI-GPL).