Urteil: Unfall auf längerem Anfahrtsweg wegen Eis und Schnee gilt als Wegeunfall
Wer wegen gefährlicher Wetterlage einen längeren Arbeitsweg wählt und auf diesem Weg einen Unfall baut, kann den Unfall als Wegeunfall geltend machen. So hat zumindest das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (AZ: L 3 U 50/12.
Im vorliegenden Fall verursachte eine Arbeitnehmerin auf der 86 Kilometer langen Strecke vom Wohnort ihres Freundes zur Arbeitsstelle einen Unfall. Sie kam auf glatter Straße von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum uns zog sich ein Schädelhirntrauma zu. Normalerweise beträgt die Distanz von ihrem Wohnort zur Arbeiststelle 26 Kilometer. Die Arbeitnehmerin gab an, nur bei ihrem Freund übernachtet zu haben, da wegen starken Schneefalls die Gefahr bestanden habe, nicht gesund und arbeitsfähig nach Hause zu kommen.
Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte nach Angaben des Portals kostenlose-urteile.de die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall beziehungsweise Wegeunfalls ab. Begründung: Der Weg von der Wohnung des Freundes zur Arbeit stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zum üblichen Arbeitsweg. Das Sozialgericht bestätigte diese Entscheidung.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied anders, nachdem es ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes einholte. Das Gebiet zwischen der Wohnung des Freundes und der Wohnung der Klägerin war am Vorabend des Unfalls wiederholt von Schneeschauern, vereisten Stellen und überfrierender Nässe heimgesucht. Wegen dieser Wetterlage habe das Landessozialgericht die Entscheidung der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts aufgehoben. Das Gericht entschied, dass die Klägerin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden habe. Grund: Der Weg von der Wohnung ihres Freundes sei zwar um das Vierfache länger gewesen, allerdings seien auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Klägerin habe sich letztlich angesichts des Wetters situationsangemessen verhalten, als sie auf die Heimfahrt am Vorabend verzichtete und am nächsten Tag den längeren Anfahrtsweg antrat.