Urteil: Lkw-Unfall auf linker Spur
Lkw dürfen auf Autobahnen nicht die linke Spur nutzen. Dies Verbot dient aber nicht dem Schutz eines Fahrers, der die Spur wechselt. Kommt es zu einem Unfall bei einem Spurwechsel, dann spricht der sogenannten Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Spurwechslers. Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist die Website kostenlose-urteile.de hin.
Im vorliegenden Fall wollte ein Pkw-Fahrer von der mittleren auf die linke Spur wechseln, dabei kam es zu einem Unfall mit einem von hinten heranrollenden Lkw. Der Pkw-Fahrer klagte daraufhin auf Ersatz der Nettoreparaturkosten von rund 5.900 Euro.
Das Landgericht Duisburg wies die Schadenersatzklage ab. Das Gericht hielt den Kläger (Spurwechsel) für allein schuldig, da er beim Spurwechsel die Sorgfaltspflicht missachtet habe. Der Kläger ging in Berufung. Er argumentierte, dass die Betriebsgefahr des Lkw dadurch erhöht gewesen sie, weil der Lkw verbotswidrig auf der linken Spur fuhr.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Klage zurück. Grund: Der Kläger habe den Unfall durch einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß allein verschuldet. Er habe den Fahrstreifenwechsel unter Missachtung der gemäß Paragraf 7 Abs. 5 StVo erforderlichen Sorgfalt vorgenommen. Kommt es in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einer Kollision, so spreche der Beweis des ersten Anscheins für die Missachtung der Sorgfaltspflicht des Spurwechsler.
Der Lkw-Fahrer fuhr zwar verbotenerweise auf der linken Spur und verstieß damit gegen Paragraf 7 Abs. 3c Satz 3 StVO, der Verstoß sei jedoch unbeachtlich. Denn die Vorschrift diene nicht dem Schutz des Spurwechslers, sondern dem besseren Verkehrsfluss. Ein Aufmerksamkeitsverstoß gemäß Paragraf 1 StVO sei dem Lkw-Fahrer nicht vorzuwerfen, er habe darauf vertrauen dürfen, dass der Kläger sich normgerecht verhält.