Urteil: Tempo drosseln bei Blendung durch anderes Auto
Ist ein Autofahrer durch ein entgegenkommendes Fahrzeug so geblendet, dass er nichts mehr sieht, muss er das Tempo drosseln und gegebenenfalls auch anhalten. Fährt er mit unveränderter Geschwindigkeit weiter und führt so einen Unfall herbei, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 729 OWi – 250 Js 147/17 – 49/17) weist die Versicherung D.A.S. hin.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer im Dunklen innerorts mit etwa 30 km/h unterwegs. Ein anderes Fahrzeug parkte mit eingeschaltetem Abblendlicht vor einer Abzweigung zu ihm gewandt auf seiner Straßenseite. Der Autofahrer verringerte seine Geschwindigkeit nicht, fuhr an dem geparkten Fahrzeug vorbei und übersah so ein drittes Auto, das an der Abzweigung angehalten hatte. Dadurch kam es zum Auffahrunfall, bei dem das dritte Fahrzeug beschädigt wurde. Der Autofahrer konnte das verhängte Bußgeld von 35 Euro nicht nachvollziehen, da seiner Ansicht nach der Fahrer des geparkten Wagens mit eingeschaltetem Abblendlicht Schuld war.
Das Amtsgericht Dortmund hielt das Bußgeld für angemessen. Nach Ansicht der Richter habe der Fahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vernachlässigt und so andere Verkehrsteilnehmer geschädigt. Denn laut Paragraf 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht schädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt. Gegen diesen Paragraf habe der Fahrer verstoßen, da er seine Fahrweise nicht angepasst oder angehalten habe.