Gericht verhandelt Stuttgarter Diesel-Fahrverbot
Um das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge geht es bei einem Prozess, der gestern in Stuttgart begonnen hat. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird dabei über die Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg wegen Fortschreibung des Luftreinhalteplanes verhandeln.
Die Deutsche Umwelthilfe will ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge durchsetzen und begründet dies mit der Verpflichtung des Landes, die Emissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid im Rahmen des Stuttgarter Luftreinhalteplan einzuhalten.
Nach Angaben der „Stuttgarter Zeitung“ machte das Verwaltungsgericht am ersten Verhandlungstag deutlich, dass ganzjährige Fahrverbote für Diesel mit schlechter Abgasreinigung in der Landeshauptstadt bereits 2018 möglich seien. Die 13. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern habe bereits einen Vorschlag gemacht: Das heutige Umweltzonen-Schild bliebe erhalten, das Schild darunter mit der Grünen Plakette auch. Ergänzt würde diese bekannte Kombination mit einem vom Land zu schaffenden Zusatzzeichen, zum Beispiel mit der Beschriftung „Gilt nicht für Diesel“. Das Urteil wird für Freitag, 28. Juli, erwartet.
Die Stadt Stuttgart will ab 2018 bei Feinstaubalarm ein Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge schlechter als Euro-6-Norm einführen. Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm entsprechen, sowie Lieferverkehr wäre vom Fahrverbot ausgenommen. Nach Ansicht des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne) sind Verkehrsbeschränkungen zur Luftreinhaltung nur dann vermeidbar, wenn Dieselfahrzeuge in großem Rahmen nachgerüstet werden. Hermann plädiert außerdem dafür, ab 2020 die blaue Plakette für die Stuttgarter Umweltzone einzuführen, während sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) dagegen wendet.