Spediteur begeht Betrug mit Fördermitteln
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat einen Transportunternehmer überführt, der für jedes seiner Unternehmen rund 80.000 Euro an Fördermitteln nach dem De-minimis-Programm kassieren wollte. Und das, obwohl die Unternehmen in der Zwischenzeit zu einer Gesellschaft verschmolzen worden waren.
Amtsgericht Stuttgart verhängt Geldstrafe von 4.500 Euro
Das BAG entdeckte den Schwindel und erstattete Strafanzeige nach Paragraf 6 des Subventionsgesetzes. Im nächsten Schritt hat das Amtsgericht Stuttgart den Unternehmer zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.
Wie das BAG weiter mitteilt, muss der Firmenchef alle zu Unrecht eingezogenen Fördermittel plus Zinsen zurückerstatten. Eine weitere Konsequenz ist demnach, dass der Antragsteller für drei Jahre von allen BAG-Förderprogrammen ausgeschlossen wird.