Schweizer Strafzettel gilt auch in Deutschland
Verkehrsverstöße in der Schweiz können ab dem 1. Mai 2024 auch in Deutschland vollstreckt werden. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen. Auch Schweizer Verkehrssünder können ab Mai in Deutschland zur Kasse gebeten werden.
Neuer Polizeivertrag geschlossen
Voraussetzung für das Vorgehen ist ein Deutsch-Schweizer Polizeivertrag, der die Kooperation zwischen den Polizeibehörden und der Justiz beider Länder regelt, berichten Medien. Auf die neue Regelung weist das Auswärtige Amt unter der Rubrik Reise- und Sicherheitshinweise hin.
Beispiele für Bußgelder: Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 6 bis 10 km/h innerorts werden Fahrerinnen und Fahrer mit rund 123 Euro zur Kasse gebeten. Bei Überschreitungen ab 11 km/h außerorts muss mit einem Bußgeld von ungefähr 165 Euro gerechnet werden. Wer mehr als 25 km/h zu schnell ist – ob innerorts, auf der Autostraße oder der Autobahn –, muss mit einer Anzeige und mindestens 412 Euro Geldstrafe rechnen. Alkohol am Steuer wird in der Schweiz streng geahndet: Ab 0,5 Promille drohen mindestens 618 Euro Bußgeld, berichtet der ACE.
Verkehrssünden in der Schweiz und deren Zahlungsaufforderungen sollten ernst genommen werden, rät unter anderem der ADAC. Nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben werden. Das regelt ebenso der Polizeivertrag beider Länder.
Sonderfall: Fahrverbote
Fahrverbote, die in der Schweiz verhängt werden, haben in Deutschland keine Wirkung und gelten ausschließlich für die Schweiz. Zudem werden Verstöße in der Schweiz nicht in Flensburg registriert, berichtet der ACE.