Urteil: Rote Ampel überfahren – kein Fahrverbot im Härtefall?
Normalerweise wird einem Fahrer, der das Rotlicht einer Ampel missachtet, der Führerschein entzogen. In bestimmten Fällen kann ein Rotlicht-Sünder seinen Führerschein behalten. Auf einen entsprechenden Rechtsstreit und Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (AZ: 3 Ss OWi 1620/16) weist die D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung hin. Im vorliegenden Fall fuhr ein Fahrer über eine rote Ampel und erhielt ein Bußgeld samt Regelfahrverbot. Der Fahrer wollte die Strafe nicht hinnehmen und erhob Einspruch. Seine Begründung: Er sei lungenkrank und müsse zweimal pro Woche zum Facharzt in der nächsten Stadt. Diese Strecke sei nur mit dem Auto zu bewältigen. Die nächste Bushaltestelle sei zwei Kilometer entfernt, aber aufgrund seiner Erkrankung könne er sie nicht erreichen. Zudem legte er seine finanziell angespannte Situation dar und verwies auf die nicht vorhandenen Freunde und Verwandten. Das Amtsgericht erhöhte daraufhin das Bußgeld auf 500 Euro und ließ das Fahrverbot fallen. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. Das nächsthöhere Gericht, das OLG Bamberg urteilte, dass eine Ausnahme vom Fahrverbot durchaus möglich sei. Im vorliegenden Fall seien die Aussagen des Fahrers nicht ausreichend geprüft worden. Zudem sei es unlogisch, das Bußgeld zu erhöhen. Von diesem Betrag könnten einige Taxifahrten zum Arzt bezahlt werden. Das OLG lehnte folglich in diesem Fall eine Aufhebung des Fahrverbots ab.