Remondis darf DSD nicht übernehmen
Nach dem Kartellamt hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf Remondis untersagt, das Grüne-Punkt-Unternehmen DSD zu übernehmen.
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2019 die Fusion zwischen dem Entsorgungsunternehmen Remondis und der Duales System Holding, bekannt für ihre Marke „Der grüne Punkt“, untersagt. Remondis hatte gegen diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Jetzt hat auch der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf entschieden, dass der Müllentsorger DSD nicht übernehmen darf.
Marktbeherrschende Stellung befürchtet
Wie das Bundeskartellamt vertreten auch die Richter des OLG die Auffassung, dass jedenfalls auf dem Markt für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben ein Zusammenschluss beider Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung zur Folge haben würde. Dieser Gefahr könnten auch die von den Unternehmen angebotenen Nebenbestimmungen nicht ausreichend begegnen, darunter der angedachte Verkauf von zwei Aufbereitungsanlagen durch Remondis oder ein zeitlich beschränkter Verzicht der DSD auf eine Lohnaufbereitung von Glasscherben. Nach Ansicht des Düsseldorfer Kartellsenats liegen deshalb die Voraussetzungen für eine Untersagung der Fusion vor.
Die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.