Bundeskartellamt untersagt Fusion von Remondis und DSD
Das Bundeskartellamt hat die geplante Fusion von Remondis mit dem Grüne-Punkt-Unternehmen DSD untersagt.
Angekündigt hatte das Bundeskartellamt seine Bedenken schon im Frühjahr, jetzt hat es die Fusion zwischen dem Entsorgungsunternehmen Remondis und DSD, das für Verpackungsrecycling tätig ist, das untersagt. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft vor allem die Entsorgung von Verkaufsverpackungen privater Haushalte sowie die Vermarktung aufbereiteter Glasscherben aus Hohlglasbehältern wie Getränkeflaschen oder Konservengläser an Glashütten.
Behinderung des Wettbewerbs
"Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Darüber hinaus kommen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.“
Raising rivals‘ costs
Laut einer Mitteilung hätte sich durch den Zusammenschluss auch das unternehmerische Kalkül des fusionierten Unternehmens Remondis/DSD geändert. Die Dualen Systeme wie DSD schreiben Vorleistungen wie die Sammlung von Verpackungsabfällen aus, Entsorgungsunternehmen bewerben sich dann um diese Aufträge. Remondis als Entsorgungsunternehmen hätte nach einer Fusion einen Anreiz, seine Preise für die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung für die Wettbewerber von DSD höher anzusetzen als vor der Fusion, um die Wettbewerber gegenüber dem eigenen Unternehmen DSD zu benachteiligen. Mit dieser Strategie, die Preise für die Wettbewerber von DSD zu erhöhen (raising rivals‘ costs) könnte Remondis/DSD dann erhebliche Marktanteile hinzugewinnen, Wettbewerber verdrängen und letztlich höhere Preise auf dem Markt für duale Systeme durchsetzen. Diese müssten ganz am Ende die Verbraucher über höhere Preise für die Verpackungen tragen.
Weiterhin könnte DSD nach Auffassung des Bundeskartellamts sein erhebliches Nachfragevolumen künftig zur Verdrängung von Remondis-Wettbewerbern einsetzen. DSD habe aufgrund seines hohen Marktanteils bei den Herstellern, Importeuren und Händlern einen hohen Zugriff auf die Verpackungsmengen, die zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung anstehen. Diese Abfallmengen könnte das fusionierte Unternehmen Remondis/DSD zur weiteren Verarbeitung in Remondis-Anlagen umleiten und verbleibende Unteraufträge an Wettbewerber strategisch einsetzen.
Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.