Recht: Ansprüche aus Mobbing verjähren
Auf Mobbing gestützte Schmerzensgeldansprüche können vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist verwirken. So urteilte das Landesarbeitsgerichtet Nürnberg (Az.: 5 Sa 525/11) in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer nach dem letzten Mobbingfall zwei Jahre wartete, bis er gegen seinen Arbeitgeber Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhob. Nach Ansicht des Gerichts waren nach dem Zeitraum aber etwaige Schmerzensgeldansprüche verwirkt.