Notbremsassistenten: Noch sicherer und effektiver
Für Notbremsassistenten gelten künftig Neuerungen. Die technische Expertengruppe der Vereinten Nationen (UN) hat kürzlich unter der Leitung von Deutschland und Japan einige neue Richtlinien beschlossen. Ziel sei es, diese noch sicherer und effektiver zu gestalten. Laut Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) ist es vor allem wichtig, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Gefahr von Auffahr-Unfällen zu reduzieren.
So sollen die beschlossenen Neuerungen bewirken, dass der Notbremsassistent künftig frühzeitiger reagiert. Bei den Bestandsfahrzeugen sei laut Angabe des BMDV noch immer eine Warnmeldung zwischen 0,8 und 1,4 Sekunden erforderlich. Bei den neueren Assistenten soll eine automatisierte Vollbremsung auch ohne Warnung an den Fahrer erfolgen – insofern dies erforderlich ist, um einen Unfall zu vermeiden.
Stärkeres Abbremsen und Personenerkennung
Eine weitere Änderung betrifft das Abbremsen: Aktuell reduziert der Notbremsassistent die Geschwindigkeit generell um 20 km/h, um nicht auf ein stehendes Ziel wie ein Stauende aufzufahren. Bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h sollen die verbesserten Assistenzsysteme Unfälle gänzlich vermeiden. Demnach kann das System das Fahrzeug dann sogar zum Stillstand bringen. Bei höheren Geschwindigkeiten greift der Assistent künftig auch stärker ein: So wird bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 90 km/h so stark abgebremst, dass bei einer Kollision das Tempo nicht mehr als 42 km/h betragen darf.
Eine weitere große Neuerung bei den Notbremsassistenten ist die Fähigkeit, Personen zu erkennen. Denn das System soll künftig neben Fahrzeugen explizit auch Menschen erkennen können. Damit gewinnen die Systeme im innerstädtischen Bereich an Bedeutung. Allerdings könnten sich undurchsichtige Baustellensituationen für das System als fordernd erweisen. Auf Nachfrage von eurotransport.de berichtet eine Sprecherin des BMDV aber, dass Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h problemlos seien. Darüber hinaus seien im Baustellenbereich auf der Autobahn laut Angaben des BMDV keine Fehlbremsungen zu erwarten, da Fußgänger dort nicht die Fahrbahn kreuzten.
Assistenzsysteme reaktivieren sich automatisch
Lkw-Fahrern soll es künftig nicht mehr möglich sein den Notbremsassistent zu deaktivieren. Sollte das System dennoch ausgeschaltet sein, aktiviert es sich selbstständig nach 15 Minuten wieder. Demnach ist es nur noch möglich den Notbremsassistenten kurzfristig zu deaktivieren. Ein ständiges Ausschalten des Systems dürfte zudem nur erschwert möglich sein: Das BMDV teilte auf Nachfrage von eurotransport.de mit, dass die Deaktivierung mit mindestens zwei herstellerspezifischen Handlungen ausgeführt werden müsse.
Änderungen bereits ab 2025
Die Änderungen gelten völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Laut Angaben des BMDV sei es nun in einem weiteren Schritt erforderlich, die Regelung in verbindliches EU-Recht umzusetzen. Außerdem sei es entscheidend, die neuen Anforderungen und Einführungsfristen im Rahmen der EU-Fahrzeugtypgenehmigung verpflichtend zu verankern.