Mindestlohn I: Verbände fordern Überarbeitung

17. Apr. 2015
Der Verband der Arbeitgeber und der Industrie- und Handelskammertag in Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung zu Nachbesserungen beim Mindestlohngesetz auf: „Ziel muss es dabei sein, unnötige Bürokratie und Dokumentationspflichten abzubauen, Rechtsklarheit und -sicherheit in vielen Anwendungsfragen zu schaffen sowie die Haftungsrisiken für die Unternehmen zu begrenzen“, erklärten die Verbände jetzt in Stuttgart. Sie beziehen sich damit auf Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die für die Kontrolle des Mindestlohns zu den aktuell 6.000 Kontrolleuren weitere 1.600 Zollbeamte ausbilden lassen will. Sie sollen auch eine Schusswaffe tragen dürfen. Kritiker sehen darin eine unterschwellige Kriminalisierung von Arbeitgebern. Landesarbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger kritisierte den hohen Schwellenwert für die Dokumentationspflichten. Bis zu einem Bruttomonatsentgelt von 2.958 Euro müssen die Arbeitszeiten danach dokumentiert werden. „Dass bei mehr als 2.000 Euro gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wird, ist allenfalls eine theoretische Möglichkeit“, sagte er.