Europäisches Parlament: Entfernungs-Maut für alle
Mautgebühren für Lkw und Busse sollen auf europäischen Straßen ab 2023 nach der zurückgelegten Entfernung berechnet werden. Dafür hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit ausgesprochen. Damit würde die zeitabhängige Eurovignette mit unbeschränkter Kilometerleistung der Vergangenheit angehören. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass der CO2-Ausstoß bei der Höhe der Maut berücksichtigt wird. Bereits ab 2020 sollen leichtere Nutzfahrzeuge über 2,4 Tonnen, die Güter befördern, in die Mautpflicht einbezogen werden, ab 2027 wären auch Lieferwagen, Minibusse und Pkw dabei.
„Die vorgeschlagenen Regeln sollen dazu beitragen, die EU-Ziele zur Verminderung der Emissionen im Transportsektor zu erreichen“, betonte das EP. Künftig soll deshalb nach gefahrenen Kilometern bezahlt werden. Leichte Fahrzeuge seien mit Schadstoffemissionen und Staus für die meisten negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf Umwelt und Gesellschaft verantwortlich, deshalb müssten sie im Sinne eines fairen Wettbewerbs einbezogen werden. Derzeit ist es erlaubt, Busse und Fahrzeuge unter 12 Tonnen von einer Gebühr auszunehmen.
Nach dem Willen der Parlamentarier sollen Mitgliedstaaten, die eine Maut kassieren, ab 2021 zudem verpflichtet sein, externe Kosten für Luftverschmutzung und Lärm einzubeziehen. Auf der Basis eines in der künftigen EU-Richtlinie festgeschriebenen Mindestsatzes könnten sie deren Höhe aber in Zukunft selbst bestimmen. Derzeit ist der Betrag gedeckelt. Fahrzeuge mit elektrischem oder Wasserstoffantrieb sollen die Hälfte dessen zahlen, was für den saubersten Diesel fällig wird.
Bevor Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission über die letztlich gültigen Regeln beginnen können, müssen die EU-Verkehrsminister noch ihre Position festlegen.