EU-Klage gegen Deutschland wegen schlechter Luft steht bevor

16. Feb. 2017
Wegen dauerhaft zu hoher Luftschadstoffe steht eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland kurz bevor. Die Brüsseler Behörde hat ein letztes Mahnschreiben nach Berlin geschickt, weil es versäumt worden sei, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid (NO 2) zu beenden. Hiervon gehe ein ernstes Gesundheitsrisiko aus. „2003 waren anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70 000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich, das ist fast das Dreifache der Zahl der Opfer tödlicher Straßenverkehrsunfälle im selben Jahr“, so die Kommission. Der Großteil dieser Emissionen wird durch den Straßenverkehr verursacht.
Ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen der EU sei die Senkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen, hält Brüssel fest. Neben Deutschland hat die Kommission auch Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien nachdrücklich aufgefordert, „Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen“. In der EU gibt es jährlich etwa 400 000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung. Millionen Menschen litten an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen würden.
Auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene seien deutlich mehr Anstrengungen erforderlich, um die EU-Vorschriften einzuhalten und die menschliche Gesundheit zu schützen, wird gefordert. In Deutschland sind 28 sogenannte Luftqualitätsgebiete betroffen, darunter Berlin, München, Hamburg und Köln, in Frankreich sind es 19 Gebiete, zu denen Paris, Marseille und Lyon gehören. Bei schlechter Luft stehen London, Birmingham, Leeds und Glasgow in16 britischen Regionen ganz vorn, in Italien sind sind es bei insgesamt zwölf Gebieten Rom, Mailand und Turin. Am besten schneidet noch Spanien mit überschrittenen Grenzwerten in Madrid und Barcelona sowie einer weiteren Region ab.
Wenn die angemahnten Mitgliedstaaten nicht innerhalb von zwei Monaten reagieren, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.