Lkw-Mautsätze 2019: Bundesrat will Müllsammler ausnehmen

10. Juli 2018
Der Bundesrat hat über die geplanten höheren Lkw-Mautsätze ab 2019 beraten. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf fordert er, unter anderem landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Mautpflicht auszunehmen.
Dies soll auch für Fahrzeuge gelten, die schneller als 40 km/h fahren können und mit denen Agrargüter transportiert werden. Durch eine ebenfalls geforderte Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass die sogenannte Bauernmaut entgegen der ab 1. Juli geltenden Rechtslage für die Mautpflicht auf Bundesstraßen erst gar nicht erhoben wird.
Elektromobilität fördern
Zudem unterstützt der Bundesrat die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw ausdrücklich. Plug-In-Hybrid-Lkw dagegen möchte der Bundesrat erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen. Nur dann seien positive Effekte auf Schadstoffemissionen, Luft- und Lärmbelastung zu erwarten, heißt es zur Begründung.
Die Länder bitten um Prüfung, inwieweit Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge, also zum Beispiel Müllwagen, von der Maut befreit werden können. Sie wollen vermeiden, dass höhere Kosten für Verbraucher entstehen, insbesondere in ländlichen Regionen. Außerdem fordert der Bundesrat eine Differenzierung der Kosten für verkehrsbedingte – vor allem nächtliche – Lärmbelastung.
Aktualisierung der Mautsätze
Die Bundesregierung plant, die Mautsätze für Lkw zum 1. Januar 2019 zu erhöhen, dabei auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung zu berücksichtigen und Elektro-Lkw von der Gebühr befreien.
Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens sollen die Mautsätze nun aktualisiert werden.
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen. Zur Stellungnahme des Bundesrates verfasst zunächst die Bundesregierung ihre Gegenäußerung. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.