Lkw-Kartell: BGL will bis Jahresende auf Schadenersatz klagen
Letzter Aufruf für Schadenersatz aus dem Lkw-Kartell - zumindest für Forderungen für vor 2002 gekaufte Lkw. Denn bis Jahresende wollen der BGL und seine Partner im Rahmen eines Abtretungsmodells die Schadenersatzansprüche geltend machen.
Sie ergeben sich aus den Preisabsprachen, die die Lkw-Hersteller MAN, Renault/Volvo, DAF, Daimler und Iveco in den Jahren 1997 bis 2011 für Nutzfahrzeuge ab sechs Tonnen getroffen haben. Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr den Herstellern dafür ein Rekord-Bußgeld von 2,9 Milliarden Euro aufgebrummt - mit Ausnahme von MAN, das eine Kronzeugenregelung in Anspruch nahm. Wer in diesen Jahren ein entsprechendes Fahrzeug von den Herstellern gekauft hat, hat unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz.
Damit kleine und mittelständische Unternehmen nicht auf eigenes Risiko diesen einklagen müssen, hat sich der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) für ein Abtretungsmodell entschieden, das er heute in Frankfurt nochmals vorstellte. Betroffene Spediteure und Transportunternehmer brauchen dafür nicht in Vorleistung zu gehen, sondern treten ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialrights Claims ab, der im Falle des Lkw-Kartells mit der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld und dem Prozesskostenfinanzierer Burford Capital zusammenarbeitet. Nur wenn die Klage erfolgreich ist - entweder in Form eines Urteiles oder eines Vergleichs - wird eine Erfolgsprovision in Höhe von einem Drittel bzw. 28 Prozent für BGL-Mitglieder - fällig.
Ein wettbewerbsökonomisches Gutachten ist bereits in Arbeit, das etwa den Preisüberhöhungsschaden benennen soll. Weil zum Jahresende bereits die ersten Verjährungsfristen für Ansprüche - für vor 2002 gekaufte Fahrzeuge - sollten sich betroffene Firmen, die den Weg der Abtretung gehen wollen, sich bis Ende September registrieren, sagte Dr. Alex Petrasincu von der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP: Selbst bei ganz konservativen Schätzungen sei pro Fahrzeug eine Summe aus Schaden und Zins in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises beziehungsweise der Leasingrate möglich. Wie BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dirk Engelhardt sagte, lohne es sich daher für Unternehmer, “in den Keller zu steigen”, um die alten Kaufunterlagen zu sichten.