Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit gilt bis Ende August
Vergangenen Samstag ist das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit auf deutschen Straßen in Kraft getreten. Bis zum 31. August ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums der Lkw-Verkehr an Samstagen beschränkt. Unter das Verbot fallen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7, 5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger. Das Fahrverbot gilt an diesen Tagen von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot gilt unverändert. Wer eine Ausnahmegenehmigung braucht, wendet sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Bundesländer. Auf der Seite des BVMI finden Sie eine Liste an Verkehren, die nicht vom Verbot betroffen sind. Zudem finden Sie die Strecken, die vom Fahrverbot konkret betroffen sind.