Kombinierter Verkehr: Unternehmen lehnen 44-Tonner ab

25. Sept. 2018
Die im Kombinierten Verkehr tätigen Organisationen lehnen ein Anheben der Lkw-Gesamtgewichte von 40 auf 44 Tonnen auf der Straße kategorisch ab. Sie warnen vor einer dann einsetzenden Rückverlagerung von Transporten auf die Straße. Eine Initiative aus 17 deutschen Verbänden, die überwiegend Branchen mit schweren Gütern vertreten, hatte Anfang September einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Viele Transporte könnten effizienter durchgeführt werden, erklärte die Initiative Verkehrsentlastung, die unter anderem für Organisationen aus der Papier-, Mineralöl-, Stahl und Chemieindustrie spricht. „Millionen Lkw-Fahrten pro Jahr lassen sich einsparen“, teilte sie mit.
Die Vereinigung UIRR, die KV-Operateure in Europa vertritt, spricht von einem inakzeptablen Vorschlag und appelliert an die Gesetzgeber in Deutschland sowie in ganz Europa, der Initiative nicht zu folgen. Im Fall einer Freigabe von 44 Tonnen werde das die Norm. Straßen und Brücken würden stärker beansprucht. Die UIRR vermisst ferner einen Hinweis darauf, dass in dem Fall auch eine höhere Maut zu bezahlen wäre. In jedem Fall untergrabe ein solcher Schritt die Bemühungen zur Verlagerung auf die Schiene.
In der Schweiz zahlt ein 44-Tonner mehr Maut
In Deutschland sind 44 Tonnen auf der Straße bislang den im KV tätigen Unternehmen im Vor- und Nachlauf vorbehalten. Die UIRR weist jedoch darauf hin, dass kranbare Trailer auch ein höheres Eigengewicht mitbringen. Auch verhinderten die eingebauten stärkeren Achsen einen höheren Straßenverschleiß. Zudem seien die Lkw im Vor- und Nachlauf zu den Terminals nur auf kurzen Entfernungen unterwegs. Die UIRR weist auf das Beispiel Schweiz hin, wo ein Euro-6-Lkw mit 40 Tonnen 91 Cent pro Kilometer bezahlt, ein 44-Tonnen-Pendant dagegen einen Euro. In Deutschland fallen zurzeit 13,5 Cent an.
„Der Vorteil des Schienengüterverkehrs wäre dahin“, hatte auch Axel Plaß, neuer Präsident des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) kürzlich mit Blick auf den 44-Tonnen-Vorstoß gesagt. „Eine Rückverlagerung auf die Straße ist von niemandem gewollt.“ Eine Zustimmung unter der Prämisse, dass die im KV-tätigen Unternehmen weitere vier Tonnen Gewichtsvorteil zugeschlagen bekommen, wollte der DSLV ebenfalls nicht erteilen. Das müsse auch erst einmal technisch bewertet werden.