Hilfsprogramm für Speditionen startet
Die Bundesregierung startet ein Hilfsprogramm für Speditionen, die von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine betroffen sind. So stellen etwa stark gestiegene Energiepreise für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 soll dazu dienen, kurzfristig die Liquidität der vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern. Es startet nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums „in Kürze“. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.
Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR 2022
Es handelt sich um ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro und eine für individuelle und großvolumige Konsortialfinanzierungen. Gefördert werden kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Die KfW gewährt den Hausbanken eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz) und eine 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen. Hierdurch soll die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht werden.
Als Zugangsvoraussetzungen gelten nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren. Beispielsweise durch Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt, Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus oder besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten. Der Energiekostenanteil muss mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021 betragen.
Konditionen
Es handelt sich jeweils um Kredite mit maximal sechs Jahren Laufzeit. Darüber hinaus gibt es bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre mit sechsjähriger Zinsbindung. Der vergünstigte Zinssatz wird im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt gewährt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen. Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante gibt es individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.
Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogramm
Gefördert werden Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen. Verbürgt werden können Betriebsmittel- und Investitionskredite. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 Prozent. Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie beim KfW-Sonderprogramm UBR. Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.