Großbritannien: EU-Notfallverordnung wird bis Juli 2020 verlängert
Eigentlich war die Verordnung bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Da sich der Austritt Großbritanniens aus der EU aber verzögert, „wurde der Geltungszeitraum der genannten Verordnung verlängert“, teilt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit.
Ersatz für die Gemeinschaftslizenz
Mit der Verordnung wird laut dem BAG der Wegfall der Gültigkeit der EU-Gemeinschaftslizenz in Bezug auf Großbritannien und Nordirland nach einem ungeregelten Austritt kompensiert. Dabei gewährt die Verordnung „unter Maßgabe der Gegenseitigkeit der entsprechenden Regeln auf britischer Seite den britischen Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen Zugang zum EU-Markt“. Sie findet ab dem Tag nach dem Austritt Großbritanniens und Nordirlands ohne Austrittsabkommen Anwendung.
Innerhalb des Zeitraums zwischen einem ungeregelten Austritt und dem 31. Juli 2020 ist die Nutzung von CEMT-Genehmigungen für Beförderungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union nicht erforderlich.
Das BAG weist zudem in Bezug auf die Gebührenerhebung im Rahmen der Antragsbescheidung darauf hin, dass mit der bloßen Einreichung des Antrags noch keine Gebühren erhoben werden. „Diese werden erst mit Auftragsbearbeitung und Bescheidung des Antrags fällig. Unabhängig davon können die CEMT-Genehmigungen jederzeit zurückgegeben werden“. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 130 Euro erfolge dabei nicht.