Gefahrgut: Neue Versandrichtlinien für Lithium-Batterien

27. Apr. 2016
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat ihre Richtlinien für den Versand von Lithium-Batterien per Luftfracht überarbeitet. Wie der Batteriehersteller Jauch Quartz mitteilt, dürfen Lithium-Batterien ab sofort nicht mehr als Fracht in Passagierflugzeugen transportiert werden. Stattdessen müssen entsprechende Sendungen ein „Cargo Aircraft Only“-Label tragen. Weiter ist die Ladung der Zellen auf maximal 30 Prozent beschränkt. Ausnahme sind jedoch laut Jauch Batterien, die in der Ausrüstung – beispielsweise Digitalkameras – versendet werden, oder zumindest mit der Ausrüstung zusammen verpackt sind.
Weiter gelte bei einzeln versandten Batterien eine Mengenbeschränkung auf maximal acht Zellen oder zwei Batterien pro Versandstück. Bisher durften solche kleinen Versandstücke in einer Umverpackung zusammengefasst werden. Dies sei nun ebenfalls verboten. Auch müssen Unternehmen, die Pakete mit reinen Lithium-Batterien versenden diese getrennt von anderen Versandgütern verschicken.
Die Sicherheitsbedenken sind begründet. Schließlich kann laut Jauch vor allem bei Tiefentladung und Überladung von Lithium-Zellen Gefahr ausgehen. Im schlimmsten Fall könnten sich die Batterien sogar entzünden.