DUH: Fahrverbote auch für Lieferfahrzeuge
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert, alle älteren Dieselfahrzeuge von Lieferdiensten aus Stuttgart auszusperren.
Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, konkretisiert diese Forderung gegenüber trans aktuell wie folgt: „Lieferfahrzeuge mit der Euro-Norm-5 und schlechter sollen künftig nicht mehr in die Umweltzone von Stuttgart einfahren.“
Nach jetzigem Stand sind Lieferfahrzeuge vom Fahrverbot in Stuttgart ausgenommen – egal, mit welcher Abgasnorm sie unterwegs sind.
Bundesweite Forderung
Die Forderung nach dem Einfahrverbot für Lieferfahrzeuge in die Innenstädte erhebt die DUH nicht nur für Stuttgart, sondern auch auf bundespolitischer Ebene. Das Einfahrverbot für Lieferfahrzeuge soll dann für alle Städte mit einer vergleichbaren Problematik wie Stuttgart gelten.
DHL unbeeindruckt
Der Lieferdienst DHL zeigt sich von der Forderung der Deutschen Umwelthilfe weitgehend unbeeindruckt. „Unsere Fahrzeuge erfüllen bereits heute die vorgeschriebenen Abgasnormen. Darüber hinaus setzen wir immer mehr umweltfreundliche Transportmittel wie beispielsweise Lastenfahrräder ein“, erklärt ein Sprecher gegenüber trans aktuell.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Muss die DUH, um die Forderung nach einem Fahrverbot für Lieferfahrzeuge durchzusetzen, erneut klagen? Hierzu DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch gegenüber trans aktuell: „Keineswegs. Wir verweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018. Die Landesregierung Baden-Württemberg ist aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen."