Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Seit dem 1. Januar gilt in Stuttgart das Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Stuttgarter selbst dürfen noch bis zum 1. April in der Umweltzone - das gesamte Stadtgebiet - fahren. Von diesem Fahrverbot betroffen sind nach Angaben der Stadt Stuttgart rund 72.000 Fahrzeuge. Ab 2020 sollen dann auch Fahrzeuge mit Euro-5-Norm ausgeschlossen werden. Der geschäftsmäßige Lieferdienst darf weiterhin in das Stadtgebiet einfahren. Auch für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und medizinische Notfälle gilt weiterhin freie Fahrt. Das betriftt auch Taxen, Mietfahrzeuge oder Carsharingautos. Privat-Halter können auch eine Sondergenehmigung beantragen, etwa wenn sie im Schichtdienst tätig sind und nicht auf Bus oder Bahn ausweichen können. Zunächst soll von Kontrollen abgesehen werden. Bis Ende Januar sollen Fahrer älterer Diesel lediglich ermahnt werden. Danach soll aber ein Bußgeld von 80 Euro fällig werden. Punkte im Fahrerlaubnis-Register werden nicht verhängt.
Grund für das Fahrverbot ist der zu hohe CO2-Gehalt in der Luft. In Stuttgart liegt dieser immer noch deutlich über dem seit Anfang 2010 in der Europäischen Union vorgeschriebenen Grenzwert von 40 Mikrogramm. Deshalb hatte die baden-württembergische Landesregierung den Luftreinhalteplan für ihre Landeshauptstadt um Fahrverbote ergänzt.
Das in Kraft tretende Fahrverbot in Stuttgart ist nach dem in Hamburg das zweite in Deutschland. Weitere Fahrverbote drohen in Berlin, Köln, Essen, oder Frankfurt. Auch hier werden die Werte für Stickstoffdioxid (CO2) überschritten. Allerdings ist noch unklar, ob tatsächlich und wann ein Diesel-Fahrverbot kommt, da die Länder hier gegen die von den Verwaltungsgerichten verhängten Fahrverboten Berufung eingelegt haben.