Fahrerkarte

1. Antragsberechtigung

Als Mindestanforderung für die Berechtigung, den Antrag zu stellen, gelten:
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 561/2006 fällt, zu führen.
Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.

2. Notwendige Angaben im Formular

  • Familienname, Vorname(n), Geburtsname falls abweichend vom Familiennamen
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Wohnort, Postleitzahl (in Deutschland)
  • Straße, Hausnummer
  • Staatsangehörigkeit, Muttersprache (gewünschte EU-Sprache für Anzeige am digitalen Fahrtenschreiber)
  • Europäische Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse (mindestens die Klasse B)

3. Vorzulegende Unterlagen

  • Personalausweis, alternativ dazu Pass in Verbindung mit Meldebestätigung in Deutschland (Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate).
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 mm x 45 mm gemäß Anlage 8 der Passverordnung.
  • EU-Kartenführerschein (für deutsche Antragsteller), Europäische Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR Staat der Klasse B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Bisherige Fahrerkarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion