Fahrerkarte
1. Antragsberechtigung
Als Mindestanforderung für die Berechtigung, den Antrag zu stellen, gelten:
- Wohnsitz in Deutschland
- Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 561/2006 fällt, zu führen.
Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.
2. Notwendige Angaben im Formular
- Familienname, Vorname(n), Geburtsname falls abweichend vom Familiennamen
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Wohnort, Postleitzahl (in Deutschland)
- Straße, Hausnummer
- Staatsangehörigkeit, Muttersprache (gewünschte EU-Sprache für Anzeige am digitalen Fahrtenschreiber)
- Europäische Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse (mindestens die Klasse B)
3. Vorzulegende Unterlagen
- Personalausweis, alternativ dazu Pass in Verbindung mit Meldebestätigung in Deutschland (Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate).
- Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 mm x 45 mm gemäß Anlage 8 der Passverordnung.
- EU-Kartenführerschein (für deutsche Antragsteller), Europäische Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR Staat der Klasse B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Bisherige Fahrerkarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion