EU: Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten
Die Nachhaltigkeits-Berichtspflicht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird verschoben. Das Europäische Parlament hat dem sogenannten Stop-the-Clock-Vorschlag zugestimmt. Jetzt geht das Ganze zunächst einmal an den Rat der Europäischen Union.
CSRD-Berichtspflicht um 2 Jahre verschieben
Der Stop-the-Clock-Entwurf sieht vor, dass die berichtspflichtigen Unternehmen erst zwei Jahre später einen entsprechenden Report vorlegen müssen. Die Unternehmen, die in der zweiten Welle (Wave 2) erstmals für das Geschäftsjahr 2025 unter die neue Berichtspflicht gefallen wären, sollen so mehr Zeit für die Vorbereitung erhalten.
Überführung in EU- und nationales Recht noch 2025
Im nächsten Schritt muss der Rat der Europäischen Union dem Stop-the-Clock-Vorschlag zustimmen. Sobald dies der Fall ist, kann der Entwurf zunächst in geltendes EU-Recht und anschließend in nationales Recht überführt werden. Geht es nach der EU-Kommission, soll das zum 31. Dezember 2025 der Fall sein.