EU-Umfrage zu Containerreedern
Die Freistellung von Containerreedern von EU-Wettbewerbsregeln wird geprüft. Jetzt können sich Spediteure, Verlader sowie Hafen- und Terminalbetreiber gegenüber Brüssel dazu äußern, wie gut nach ihrer Einschätzung die Befreiung von Containerreedern von Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft funktioniert. Eine Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen wurde jetzt veröffentlicht. Die Frist für Rückmeldungen läuft bis zum 3. Oktober.
Breite Öffentlichkeit gefragt
Neben der breiten Öffentlichkeit, Branchenanalysten, Wissenschaftlern und Anwälten können sich auch die Seeverkehrsunternehmen äußern. Für sie war EU-Wettbewerbsrecht außer Kraft gesetzt worden: Im Rahmen der „Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien“ ist es ihnen erlaubt, Absprachen zu treffen, was eigentlich generell verboten ist. Dabei geht es unter anderem um die Anzahl und Größe der eingesetzten Schiffe sowie die Taktung der Fahrten auf den Handelsrouten rund um die Welt.
Bessere Qualität durch Ausnahmen?
Die Kommission erhoffte sich durch die Ausnahmeregelungen eine effizientere Nutzung der Schiffskapazität, höhere Produktivität und eine bessere Dienstleistungsqualität für die Verbraucher. Das war von der übrigen Transportbranche jüngst erneut in einem Brandbrief an Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Frage gestellt worden, da die anderen Beteiligten der Lieferkette beispielsweise unter den hohen Frachtraten der Containerreeder oder gestrichenen Anlaufhäfen leiden.
Massive Kritik bereits 2020
Die Verordnung war im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftskrise 2009 angenommen worden und wurde 2014 sowie 2020 verlängert. Bereits bei der letzten Verlängerung war die Kommission hierfür massiv kritisiert worden. Sie schreibt dazu jetzt, der Beschluss 2020 sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen gewesen, „dass sich die Wettbewerbsparameter (hauptsächlich Frachtraten, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Dienste) in den Jahren 2014 bis 2019 nicht verschlechtert hatten“.
EU-Mehrwert wird hinterfragt
Die jetzige Verordnung gilt bis 25. April 2024. Mithilfe der Rückmeldungen will die Wettbewerbsbehörde herausfinden, „ob die Verordnung nach wie vor wirksam, effizient, kohärent und relevant ist und einen „EU-Mehrwert“ bietet“. Bei der Bewertung würden auch die Tendenz zur Konsolidierung bei den Seeschifffahrtsunternehmen, ihre vertikale Integration und die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Konsortien seit 2020 berücksichtigt, bevor entschieden werde, ob die Verordnung auslaufen oder erneut verlängert werden soll.