EU-Kommission präsentiert Greening Freight Package

18. Juli 2023 Newsletter / Transport & Verkehr
Die EU-Kommission will mit ihrem nun vorgestellten Greening Freight Package weitere Anreize setzen, um die CO2-Emissionen im Güterverkehr zu senken. Es ist Teil des europäischen Green Deals. Aufs Konto des Güterverkehrs gehen nach Angaben der Kommission 30 Prozent der verkehrsbedingten Emissionen. Einen Beitrag zur Dekarbonisierung sollen der Einsatz von Null-Emissions-Lkw sowie von CO2-effizienteren längeren und schwereren Lkw leisten. Überdies macht die EU-Kommission Vorschläge für ein besseres Verkehrsmanagement auf der Schiene und gibt Unternehmen ein neues Instrument zum Messen und Ausweisen der CO2-Emissionen an die Hand.
Was den Güterverkehr auf der Straße angeht, regt die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG über die höchstmöglichen Abmessungen und Gewichte an. Damit will sie den Einsatz von längeren und schwereren Lkw-Kombinationen zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen und durch erhöhte Gewichtsgrenzen für Null-Emissions-Fahrzeuge Anreize für deren Einsatz geben. So soll für Elektro- oder Wasserstoff-Lkw künftig ein Gewichtslimit von 44 Tonnen gelten. Aktuell sind es 42 Tonnen. Das Mehrgewicht dient als Ausgleich für den schweren Antrieb, besonders Elektro-Lkw bringen durch ihre Batteriepacks deutlich mehr Kilos auf die Waage. Kommen diese Saubermänner im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr zum Einsatz, ist nach den Plänen der EU-Kommission sogar ein Gewicht von 48 Tonnen möglich. Auch bei der maximalen Achslast der Lkw setzt die Kommission an und will diese von 11,5 auf 12,5 Tonnen erhöhen.
Von der Tonnage zur Länge: Auch hier will die Behörde den Fahrzeugbauern mehr Spielraum geben. Damit die Ladefläche etwa wegen erforderlicher Batterien oder Wasserstoffflaschen nicht verkürzt wird, darf ein Lkw mit emissionsfreiem Antrieb bis zu 90 Zentimeter mehr messen. Regeln will die Kommission auch die Lkw-Längen im Segment der Fahrzeugdistribution: Angestrebt wird eine maximale Ladelänge von 20,75 Metern; vorne soll die Ladung maximal 0,5 Meter und hinten 1,5 Meter überstehen dürfen.
Noch länger sind nur die Lang-Lkw-Typen 2 bis 5 mit Maßen von bis zu 24 beziehungsweise 25,25 Metern. Sie sollen – wie aktuell schon zwischen den Niederlanden und Deutschland – künftig die Grenzen passieren dürfen, ohne dass dafür noch bilaterale Abkommen nötig sind. Die Kommission knüpft daran aber Bedingungen: Die Kombinationen dürften nur zwischen Staaten fahren, die diese Fahrzeuge bereits zulassen, erklärt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. „Dabei gilt das niedrigste in einem der Staaten zulässige Gesamtgewicht sowie die niedrigste Länge.“ Der grenzüberschreitende Einsatz von Lang-Lkw soll aber auf fünf Jahre befristet werden.
Es gebe zwar keine einheitlichen Maße und Gewichte, dafür Flexibilität zwischen den Staaten, erklärt der DSLV. Genau das bewertet er auch als den Vorteil der neuen Regelung. Der verlängerte Sattelauflieger – der Lang-Lkw des Typs 1 – ist hier aber komplett außen vor, weil nicht Teil des Entwurfs. Er darf also weiterhin nur innerhalb von Deutschland verkehren, die Befristung läuft zunächst bis Jahresende.
Die gleichen Spielregeln gelten beim grenzüberschreitenden Verkehr von 44-Tonnern. Flottenbetreiber können Fahrzeuge mit diesem Gewicht auch über die Landesgrenzen hinaus einsetzen, sofern in den jeweiligen Länder ebenfalls diese Gewichtsobergrenzen gelten. Ist der betreffende Lkw mit Diesel angetrieben, gilt die Möglichkeit nur bis Ende 2034, danach ist sie Null-Emissions-Lkw vorbehalten.