EU-Führerscheinregeln werden aktualisiert

26. März 2025 Newsletter / Transport & Verkehr
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich auf die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Europa, heißt es in einer Presseerklärung.
Harmonisiert werden sollen etwa die Mindestanforderungen an die Eignung von Fahrerinnen und Fahrern in der gesamten EU und die Vorschriften über die Probezeit für Fahranfänger. Außerdem gibt es eine EU-weite Regelung für das begleitete Fahren mit 17 Jahren.
Begleitetes Fahren in der Führerschein-Klasse C
Um dem Problem des Fahrermangels etwa bei den Berufskraftfahrern zu begegnen, wird etwa die Regelung für das begleitete Fahren mit einem Führerschein der C-Klasse eingeführt. In Deutschland ist das System bereits gängig, die Regelung wird auch in anderen Mitgliedstaaten für Personenkraftwagen angeboten. Nach Angaben der EU-Stellen können die Mitgliedstaaten diese Möglichkeit auch für Lieferwagen und Lastwagen anbieten.
Probezeit für Fahranfänger wird EU-weit angeglichen
Zudem werden die Vorschriften für die Probezeit von Fahranfängern harmonisiert: EU-weit wird eine Probezeit von mindestens zwei Jahren festgelegt – ebenfalls in Deutschland schon an der Tagesordnung; während dieser Probezeit sollten strengere Vorschriften oder Sanktionen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten, unbeschadet der Befugnisse der Mitgliedstaaten, das Verhalten der Fahrer zu regeln.
Möglichkeit für digitalen Führerschein
Eine weitere Neuerung ist, dass bis Ende 2030 ein einheitlicher mobiler Führerschein für alle EU-Bürger zur Verfügung stehen soll, der in die europäische digitale Geldbörse (European Digital Identity Wallet) integriert werden kann. Der digitale Führerschein soll in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sowohl einen digitalen als auch einen physischen Führerschein zu beantragen. Beide Versionen sollen zudem für das Führen von Personenkraftwagen und Motorrädern länger gültig sein als bisher, nämlich 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Wird der Führerschein als Personalausweis verwendet, ist er zehn Jahre gültig.
Freiheit bei medizinischen Untersuchungsverfahren
Ebenfalls harmonisiert wird das Thema medizinisches Untersuchungsverfahren: Bei der Ausstellung von Führerscheinen werden alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung (Bescheinigung durch Amtsarzt oder Hausarzt) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen. Bürger, die nicht in ihrem EU-Herkunftsland, sondern in einem anderen Mitgliedsstaat leben, sollen ebenfalls von der neuen Richtlinie profitieren: Sie können künftig in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, Prüfungen ablegen und einen Führerschein ausstellen zu lassen, wenn es an ihrem Wohnsitz keine Möglichkeit gibt, die Prüfung in der eigenen Sprache abzulegen.