Erdgas als Kraftstoff: Steuerermäßigung bis 2026
Erdgas behält auch nach 2018 seine Steuervorteile. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Ermäßigung bis 2026 fortzuschreiben. „Die Verlängerung war überfällig, zuletzt brachte die Verunsicherung schon einen Marktrückgang“, sagt Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas. „Das Verkehrsministerium schafft jetzt aber eine stabile Planungssicherheit bis 2016 und damit gute Voraussetzungen für die Entwicklung des alternativen Kraftstoffs.“ Bis 2014 wird die Steuerermäßigung laut Zukunft Erdgas wie bisher fortgesetzt. Für die folgenden Jahre finde einen Degression statt. Mit CNG (Compressed Natural Gas) betriebene Fahrzeuge stoßen laut Zukunft Erdgas rund ein Viertel weniger CO2 aus als vergleichbare Dieselfahrzeuge. Beim Benzin betrage die Einsparung ein Drittel. Auch im Hinblick auf Stickoxide und Feinstaub könne Erdgas punkten. „Durch die Steuerermäßigung ist Erdgas nicht nur sauber, sondern auch günstig“, so Kehler. Dies mache es zu einer echten Alternative zu Benzin und Diesel. Ein weiterer Vorteil sei, dass sich CNG zu 100 Prozent regenerativ erzeugen lasse. Mit der Power-to-Gas-Technologie könne beispielsweise aus überschüssigem Ökostrom synthetisches Erdgas erzeugt werden, das dann vollständig CO2-neutral sei.