Destatis: Erste Zahlen zu E-Scooter-Unfällen
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen vorgelegt. Die Angaben beziehen sich auf Unfälle mit getöteten oder verletzten Personen, die die Polizei von Januar bis März 2020 in Deutschland registrierte. Demnach haben sich bei insgesamt 251 Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, 39 Nutzer schwer verletzt und 182 leicht. Eine Person starb bei einem E-Scooter-Unfall.
Destatis zieht in diesem Zusammenhang einen Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, beispielsweise Fahrrädern: In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 hat die Polizei deutschlandweit mehr als 12.700 Unfälle registriert, bei denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 2.052 wurden schwer verletzt, 10.431 leicht. Noch spielten E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle.
E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, soweit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.