DSLV tritt ECTA bei
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik tritt dem Umwelt-Thinktank European Clean Trucking Alliance (ECTA) bei. Ziel ist eine zügige Ausgestaltung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens zur vollständigen Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs bis zum Jahr 2050, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Bisherige Anstrengungen reichen nicht aus
„Mit ihrem Green Deal hat die Europäische Union die Klimapolitik zu einer wichtigen Leitlinie für die Mobilitätspolitik der Zukunft gemacht. Die Logistikbranche ist sich ihrer Rolle für eine nachhaltige CO2-Reduzierung bewusst“, erklärt DSLV-Präsident Axel Plaß. Doch die aktuellen Anstrengungen würden nicht ausreichen. Daher müsse jetzt muss vor allem das CO2-Reduktionspotential schwerer und leichter Lkw zügig gehoben werden. Das technische Rüstzeug hierfür müssen laut dem DSLC-Chef die Fahrzeugindustrie und die Energieanbieter liefern.
DSLV strebt Planungssicherheit an
Gemeinsam mit anderen Interessengruppen, darunter Umweltorganisationen, Verlader- und weitere Transportverbände, will der DSLV an einem „strategischen, legislativen Fahrplan der EU für einen flächendeckenden Einsatz von Null-Emissions-Lkw und alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen“ arbeiten, erläutert Plaß. Dies sei zugleich auch der Anspruch und das Verständnis des DSLV mit Blick auf die Mitgliedschaft bei ECTA. „Auf diese Weise kann Planungssicherheit für die Mobilitätsbranchen in Europa entstehen“, sagt Plaß.
Das Positionspapier von ECTA
In einem Positionspapier drängt ECTA die EU-Kommission dazu, den zukünftigen Rechtsrahmen für den emissionsfreien Straßengüterverkehr belastbar zu gestalten. Damit das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) zum emissionsfreien Güterverkehrskorridor werde, müsse beispielsweise der flächendeckende Aufbau öffentlicher E-Ladestationen sowie der Betankungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff bis 2027 erfolgen. Des Weiteren fordert ECTA eine Überarbeitung der Energiebesteuerungs-Richtlinie (2003/96/EG), damit für EU-Mitgliedsstaaten einheitliche rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Steuerbegünstigungen auf Elektrizität entstehen, die aus erneuerbaren Quellen hergestellt und zum Laden von Fahrzeugen oder zur Herstellung von grünem Wasserstoff verwendet wird.