DSLV kritisiert Zeitpunkt der Mautänderung
Für den Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) kommt die Änderung der Lkw-Maut zum 1. Dezember entschieden zu früh. Nach Angaben des Verbands wird von der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zunächst vor allem der Bundeshaushalt profitieren und nicht die Klimabilanz des Straßengüterverkehrs.
CO2-Maut steigert zunächst einmal nur die Staatseinnahmen
Angesichts derzeit noch fehlender marktfähiger Alternativen zum Diesel-Lkw führe die CO2-Maut zu diesem frühen Einführungszeitpunkt nur dazu, dass Logistikkosten und Verbraucherpreise steigen - und eben die Staatseinnahmen wachsen.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften mache „die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Es geht nicht darum, die wichtige Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu verzögern. Aber die Auswirkungen der Gesetzgebung sind weder mit der aktuellen Konjunkturlage noch mit den organisatorischen und technischen Einsatzfähigkeiten synchronisiert“, kritisiert Huster.
Der Verband plädiert für mehr Zeit: „Es gibt ausreichend Gründe dafür, dass der Bundesverkehrsminister seine im Gesetzesentwurf bereits verankerte Ermächtigung nutzt, die CO2-basierten Mautteilsätze zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Sachlich gerechtfertigt ist nach wie vor der 1. Januar 2025.“
Laut Huster zeige der Referentenentwurf des Änderungsgesetzes, dass selbst die Bundesregierung nicht mit einer schnellen Umstellung der Lkw-Flotten auf alternative Antriebe rechne: Dem Entwurf zufolge bleiben die erwarteten Mautmehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung in Höhe von mehr als 6,5 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2027 konstant.
Zu geringes Zeitfenster überfordert die Unternehmen
Der Verband warnt zudem davor, dass der Branche wegen der voraussichtlich sehr späten Verabschiedung des Mautänderungsgesetzes zu wenig Zeit vor dem Inkrafttreten am 1. Dezember bleibe, um interne Prozessanpassungen und Preisgespräche mit den Logistikkunden durchzuführen. Damit könnten die Unternehmen in der Kürze der Zeit überfordert sein.
Zahlreiche Leerstellen im Gesetzentwurf
Auch inhaltlich bleibt das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Laut dem DSLV unvollständig: Es fehlen demnach die im Koalitionsvertrag vereinbarte Befreiung der Mautpflicht im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs, ebenso fehle ein Schritt, um die Unternehmen von der mehrfachen CO2-Belastung aus Maut und nationalem Emissionshandel zu entlasten. Der Verband moniert zudem, dass kein Anrechnungssystem für alternative Kraftstoffe - etwa HVO100, Bio-LNG und Bio-CNG - vorgesehen sei.
Zusätzliche Mauteinnahmen für Ladeinfrastruktur
Dass durch CO2-Mautaufschläge das derzeitige Kostendelta zwischen Diesel-Lkw und alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen verkleinert werden kann, findet zwar die Zustimmung des DSLV, aber der Straßengüterverkehr müsse auch erst fit für die neuen und deutlich teureren Antriebe gemacht werden: „Die zusätzlichen Mauterlöse müssen auch in die Haushaltstitel zur gezielten Finanzierung der KsNI-Förderprogramme für den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastrukturen zurückfließen.“