DSLV kritisiert sektorspezifischen Gewerbediesel
Der Hauptgeschäftsführer des DSLV, Frank Huster, spricht sich gegen einen sektorspezifischen Gewerbediesel aus. Der BGL verfolgt hingegen einen ganz anderen Weg. Die kriegsbedingte Kostenexplosion der Energiepreise trifft alle Verkehrsträger mit voller Härte. „Die Geschwindigkeit, mit der die Energiepreise angezogen haben, hat vor allem kleine und Kleinstunternehmen des Straßengüterverkehrsgewerbes schnell überfordert“, erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV). Ebenso sei es zu teilweise „existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen“ gekommen. Wenn es in der Folge zu Insolvenzen komme, würde dies den ohnehin schon vorhandenen Laderaummangel weiter verschärfen, so der DSLV-Hauptgeschäftsführer. Die einzelbetriebswirtschaftlichen Schäden könnten sich dann zu einem volkswirtschaftlichen Großschaden aufsummieren, der die Folgen steigender Transportkosten bei Weitem übersteigen werde.
Wie der Markt reagiert
Nach Husters Beobachtungen hat der Markt aber bereits reagiert. Um ihre Lieferketten zu stabilisieren, akzeptieren Industrie und Handel demnach nicht nur die Preiserhöhungen ihrer Logistiker. Vielmehr haben sie auch Floater-Intervalle und Zahlungsziele verkürzt. Auch wenn hierdurch die Inflation beschleunigt werde und die Weitergabe der Preise an Grenzen stoße: Die Überwälzung der stark gestiegenen Kraftstoffkosten am Markt funktioniere derzeit weitgehend, berichtet Huster. Forderungen nach Einführung eines Gewerbediesels sind seiner Ansicht nach daher mit Vorsicht zu genießen. Besonders Klein- und Kleinstunternehmen des Transportgewerbes würde dies wie ein Bumerang treffen, ist Huster überzeugt. Denn momentan würden die Auftraggeber aus Industrie und Handel gerade erst damit beginnen, die systemrelevanten logistischen Dienstleistungen wertzuschätzen. Bei staatlich gedeckelten und damit kurzfristig sinkenden Kraftstoffpreisen würden sich diese Wertschätzung wieder ins Gegenteil verkehren. „Die Auftraggeber könnten die Einführung eines Gewerbediesels insofern fehlinterpretieren, als dass die Kosten im Güterkraftverkehrsgewerbe wieder sinken. Das wäre das falsche Signale an den Markt."
Kontra Gewerbediesel
Besonders die Kleinen würden nach Ansicht Husters sofort ihrer Grundlage für eine Preisanpassung wieder beraubt. Transportpreise wären vielmehr einem erneuten Verfall ausgesetzt und könnten sich wieder auf einem zu niedrigen Niveau einpendeln. Das Einführen eines sektorspezifischen Gewerbediesels – auch wenn dieser nur befristet gelte – wäre daher laut Huster eine eher kontraproduktive staatliche Intervention. Sinnvoller wäre es seiner Ansicht nach, wenn die Bundesregierung durch eine gleichförmige und flächendeckende Absenkung der Steuerlast für die gesamte Wirtschaft zur Entschleunigung der Inflation beitragen würde.
Kosten abwälzen
Auch in Sachen Lkw-Maut vertritt Huster eine ähnliche Linie. Wie der „Tagesspiegel“ berichtete, sind der DSLV und sein Hauptgeschäftsführer mit dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erhöhung der Lkw-Maut nicht einverstanden. „Für die Speditions- und Logistikbranche wird nicht die Höhe der zukünftigen Lkw-Maut entscheidend sein, sondern die Frage, ob steigende Wegekosten am Markt überwälzbar sein werden“, erklärt Huster.
Dementsprechend müssten die im Entwurf veränderten Teilsätze für Infrastruktur-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten noch um CO2-basierte Mautteilsätze ergänzt werden. „Ob dies noch in diesem Jahr gelingt, ist ebenso offen wie die Frage, ob die Ampel-Parteien ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlösen können, den Straßengüterverkehrssektor von CO2-Mehrfachbepreisungen zu entlasten“, rügt der Hauptgeschäftsführer. Und weiter: „Bereits seit Januar 2020 wird auf jeden Liter Diesel eine CO2-Abgabe erhoben. Die Logistikbranche und ihre Kunden brauchen verlässliche Planungsdaten statt eines über mehrere Gesetzeswerke verteilen Abgabenmosaiks.“
Schutzschild kommt
Ganz anders positioniert sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Bereits Mitte März forderte dieser einen sofortigen „Krisengipfel Mittelstand“ unter der Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieser sollte eine temporäre Entlastung bei den Preisen für Diesel und Gas, verkürzte Zahlungsziele durch die Auftraggeber sowie eine monatlich oder idealerweise wöchentliche Aktualisierung der Preisindizes durch das Statistische Bundesamt (Destatis) herbeiführen. Sonst würden die Preisgleitklauseln ihre Wirkung deutlich zu spät entfalten, so der BGL. Tatsächlich hat die Bundesregierung nun beschlossen, Unternehmen zu entlasten. Konkret handelt es sich um ein „Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen“.