DSLV: Erstes Fazit zum Mindestlohngesetz

17. Feb. 2015
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) zieht eine erste Bilanz nach den ersten Wochen unter dem Mindestlohngesetz. Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Verbands, fordert, die Auftraggeberhaftung zu streichen. „Sie birgt für die betroffenen Unternehmen ein kaum kalkulierbares Risiko bis hin zur Existenzbedrohung.“ Mindestens, so der Verband, seien praktische und rechtssichere Freizeichnungsmöglichkeiten im Mindestlohngesetz zu verankern. Vor allem bei internationalen Warensendungen, so der DSLV, würden mehrere, auch ausländische Transportunternehmen in vielgliedrigen Lieferketten beauftragt. Deshalb sei die Haftungsfrage nach dem Mindestlohngesetz für deutsche Speditionen von entscheidender Bedeutung. Eine sichere Kontrolle aller Auftragnehmer sei in den meisten Fällen nicht zu leisten.
Der Verband fordert zudem auch eine zügige Nachbesserung des Gesetzes bei Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren. Sollte die rigide Auftraggeberhaftung nicht korrigiert werden, so Huster, müssten diese Verkehre vollständig vom Mindestlohn ausgenommen werden. „Die Anwendung auf solche Dienstleistungen erhöht nicht nur das Haftungsrisiko für deutsche Speditionen, sondern behindert auch den freien Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit in Europa“, sagt Huster.
Weiter schlägt der DSLV eigenen Angaben zu Folge vor, Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals beim Mindestlohn auszuschließen und die Gehaltsschwelle für die Auslösung von Dokumentationspflichten von 2.958 auf 1.900 Euro abzusenken. Grundsätzlich sei der Mindestlohn von 8,50 Euro für Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche allerdings annehmbar. Der tarifliche Stundenlohn läge bereits vor dem Mindestlohngesetz für sämtliche Berufsgruppen in der Spedition in der Regel über dem nun gesetzlich vorgeschriebenen Niveau.