Tachograf: Nachrüstpflicht im Grenzverkehr
Bislang galt bei künftigen Generationen des Tachografen immer ein Bestandsschutz. Das ist mit der Einführung des sogenannten Intelligenten Tachografen erstmals nicht mehr der Fall. Zumindest dann, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Transport tätig sind.
So ist inzwischen beispielsweise die vierte Generation des digitalen Tachografen seit dem 15. Juni 2019 Pflicht bei Neufahrzeugen. Das Gerät bringt mehr Daten für Telematik- und TMS-Anbieter. Die kommende Tachografen-Generation erfasst zudem bald auch Grenzübertritte, damit Behörden die Kabotage besser kontrollieren können.
Achtung bei Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr
Eine prinzipielle Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge gibt es zwar auch weiterhin nicht. Aber bei Fahrzeugen, die im grenzüberschreitenden Transport tätig sind, muss künftig der intelligente Tachograf der kommenden Generation verbaut sein. In diesen Fällen muss der Digitacho entsprechend in seiner neuesten Version nachgerüstet werden.
Dirk Gandras, Programmleiter Tachografen im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental, erläutert den von der EU vorgegebenen Fahrplan, der sich aus dem Mobilitätspaket 1 ergibt. Gandras ist darüber hinaus für die technologische Weiterentwicklung des Tachografen verantwortlich.
Wann treten die Regelungen aus dem nun verabschiedeten Mobilitätspaket 1 in Kraft?
Die Planungen der EU sehen vor, dass die neuen Regeln bereits ab September 2020 für Lenk- und Ruhezeiten sowie ab März 2022 für die Entsenderichtlinie und die Kabotage-Regelungen greifen sollen. Die technische Umsetzung im intelligenten Tachografen Version 2, unser DTCO 4.1, werden aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Momentan sehen die Planungen der EU den September 2023 vor.
Bis wann müssen dann alle Fahrzeuge auf die neue Version, den VDO DTCO 4.1, umgerüstet sein?
Die EU hat sich zum ersten Mal in der Geschichte des Digitalen Tachografen entschieden, eine Umrüstung von Fahrzeugen zu fordern. Das heißt, Fahrzeuge, die mit einem älteren DTCO oder sogar noch mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen in die Werkstatt und mit dem intelligenten Tachografen der zweiten Generation, DTCO 4.1, ausgerüstet werden. Und das sogar schon in wenigen Jahren. Digitale und übrigens auch analoge Tachografen müssen bis Dezember 2024 und die intelligenten Tachografen der ersten Generation, bei uns der DTCO 4.0, bis September 2025 umgerüstet sein. Dabei ganz wichtig: Das gilt nur für Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden.
Wäre da nicht ein Update möglich?
Zu diesem Schritt hat sich die EU entschieden, weil ältere Tachografen technisch nicht in der Lage sind, die Grenzübertritte aufzuzeichnen. Das ist aber entscheidend, bei der angestrebten besseren Kontrolle von Kabotage und Entsenderichtline. Die Entscheidung, auf einer Umrüstung zu bestehen, zeigt aus unserer Sicht, wie wichtig dem Gesetzgeber das Thema Kabotage und Entsendung von Fahrern ist.
Ist die Umrüstung bei sehr alten Fahrzeugen technisch überhaupt möglich? Passen die Schnittstellen?
Ja, das ist kein Problem, es bestehen keine technischen Hindernisse.
Ab wann wird Continental lieferfähig sein und den DTCO 4.1 ausliefern?
Wir planen wie schon beim DTCO 4.0 die Bauartgenehmigung für den DTCO 4.1. sechs Monate vor Inkrafttreten der Einbaupflicht für neu registrierte Fahrzeuge zu erreichen. Aktuell geplant ist der September 2023. Damit verschaffen wir insbesondere den Nutzfahrzeugherstellern ausreichend Zeit, um Neufahrzeuge frühzeitig mit der neuesten Tachografen-Version auszuliefern.