Branche: Verbände fordern einheitliche Regeln
Die Logistikverbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV fordern eine Vereinheitlichung der rechtlichen Situation für Spediteure und Lkw-Fahrer.
Gleich fünf Verbände, namentlich der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, haben sich mit einem Brandbief an Michael Müller gewandt. In dem Schreiben an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz und zugleich regierenden Bürgermeister von Berlin, welches dem Fachmagazin eurotransport.de vorliegt, heißt es, dass durch die Coronakrise ein „Flickenteppich bundeslandspezifischer Regelungen zu Quarantäne/Absonderung, Meldeauflagen, Testpflichten sowie Beherbergungsverboten […] eine Situation entstanden [ist], in der für die betroffenen Unternehmen und für deren Beschäftigte, insbesondere die Arbeitnehmer auf mobilen Arbeitsplätzen, keinerlei Rechts- und Planungssicherheit mehr besteht.“
Zusammenbruch der Lieferketten verhindern
Um einen Zusammenbruch von Lieferketten zu verhindern und die Versorgungssicherheit von Industrie, Handel und Bevölkerung aufrechtzuerhalten, sei auf EU-Ebene und auch unter deutscher Ratspräsidentschaft bereits die Notwendigkeit ausdrücklich bekräftigt worden, Beschäftigte im Güterverkehrssektor, die keine Covid-19-Symptomen aufweisen, auf einheitliche und einfache Art und Weise von Einreisebeschränkungen, Quarantäne- und Testauflagen auszunehmen, heißt es seitens der Verbände. Zwar gebe es bereits einige EU-Leitlinien, die Deutschland nicht nur unterstütze, sondern zum Zeil auch selbst initiiert habe. Dem stehe jedoch „die reale deutsche Vorschriftenlage zu Einreisebeschränkungen für die Beschäftigten des Güterverkehrssektors zu unserer größten Besorgnis diametral entgegen“.
Föderaler Flickenteppich ist praxisfremd
Weitaus schwerer wiege allerdings die völlig uneinheitliche und intransparente Praxis der Umsetzung der Muster-Verordnung durch die deutschen Bundesländer: So lassen laut dem Brandbrief „einige Bundesländer aktuell keinerlei Ausnahmen bei der Rückkehr von mobilem Personal aus Risikogebieten im Ausland vor, sodass in diesen Bundesländern jeder Aufenthalt in einem Risikogebiet von mehr als 24 Stunden die Pflicht zur Absonderung auslöst“. Andere Bundesländern wiederum halten demnach an der Praxis aus früheren Monaten fest, in der uneingeschränkte Ausnahmen gewährt wurden. Hinzu kämen regionale Verordnungen, die ständigen Änderungen unterliegen. Erschwerernd hinzu komme: „Es besteht keine einheitliche Verfahrensweise der Bundesländer bei der Veröffentlichung und Bekanntgabe von Neuregelungen. an der Praxis aus früheren Monaten fest, in der uneingeschränkte Ausnahmen gewährt wurden.“
Forderung nach Außnahmen wie in anderen EU-Staaten
Aktuell sehen sich Unternehmen der Logistikbranchen angesichts der Vielfalt unterschiedlicher, schnell wechselnder Regelungen zunehmend außerstande, den wirtschaftlichen Betrieb zur Sicherung der Lieferketten aufrecht zu erhalten, heißt es daher seitens AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV. Daher fordern sie „den schnellstmöglichen Erlass einer bundeseinheitlichen und uneingeschränkten Ausnahme von Quarantäne- und Testauflagen sowie anderen Einreisebeschränkungen oder Beherbergungsverboten für das mobile Personal sowie die Grenzpendler im Güterverkehrssektor. Nach unserem Kenntnisstand sind solche Ausnahmen in allen EU- und EFTA-Staaten außer Deutschland durchgängig umgesetzt.“