DEKRA: Schadengutachten für Fahrräder
Was passiert nach einem Unfall? Beim Blechschaden am Pkw ist das meist eine Routine-Angelegenheit: Ein neutraler Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten, das anschließend als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung dienen kann. Wie aber, so fragt sich mancher angesichts des aktuellen Zweirad-Booms, ist das bei Fahrrad oder Pedelec? Antwort: Es kann im Grunde ganz genauso laufen. Die führende Sachverständigenorganisation DEKRA bietet auch Schadengutachten an Fahrrädern an.
„Natürlich steht unser Unternehmen seit fast 100 Jahren für Kompetenz rund ums Automobil, doch DEKRA prüft und begutachtet heute mehr, als viele denken“, sagt Marcel Ott, Leiter Produktmanagement Schadengutachten bei der DEKRA Automobil GmbH. Das gilt zum Beispiel für Gebäude und technische Anlagen, und seit rund zwei Jahren auch für Fahrräder und Pedelecs aller Art.
„Der Boom der letzten Jahre im Zweiradbereich – zum Teil in sehr hochpreisigen Marktsegmenten – hat unter anderem zu häufigen Anfragen zum Thema Schadengutachten an Fahrrädern geführt“, erklärt Ott. „Anfangs beschäftigte sich bei uns eine kleine Gruppe von Spezialisten mit solchen Themen. Das waren die absoluten ‚Cracks‘ unter unseren Ingenieuren und Technikern, die sich auch privat viel mit Fahrrädern beschäftigten, bis ins kleinste technische Detail. Das war die Keimzelle der Fahrrad-Gutachten, die wir heute flächendeckend anbieten.“
Von null auf Flächendeckung
Vor einigen Jahren begann man im Gutachtenbereich von DEKRA – unter Federführung der genannten Spezialisten aus verschiedenen Niederlassungen – das Thema strukturiert und zielgerichtet anzugehen. Es wurden fachliche Vorgaben für Schadengutachten an Fahrrädern erarbeitet, ein eigenes Ausbildungskonzept für Sachverständige in diesem Bereich auf- und umgesetzt. „Heute bieten wir Fahrrad-Schadengutachten an allen unseren 74 DEKRA Niederlassungen in Deutschland an“, sagt Marcel Ott.
Egal ob Kinderfahrrad, Pedelec, ambitioniertes Hobbyrennrad oder -mountainbike – oder auch eine Profimaschine aus hochwertigen Materialien: Auf die neutrale Expertise der DEKRA Sachverständigen im Schadenfall können sich Fahrradbesitzer, Händler und Versicherer gleichermaßen verlassen.
„Gerade bei hochpreisigen Modellen sind Schadenbilder oft komplex und mit bloßem Auge oder ohne den entsprechenden Sachverstand schwierig zu erkennen“, so der DEKRA Experte. „Nehmen Sie einen Carbonrahmen: Je nach Unfallsituation können hier versteckte Risse entstehen, die nur mit technischen Verfahren aufzuspüren sind, die aber den Unterschied zwischen einer halbwegs kostengünstigen Reparatur und einem Totalschaden ausmachen können.“ Durch die Einbindung des DEKRA Werkstofflabors in Saarbrücken, das auch für die Automobilindustrie viele Prüfaufträge ableistet, können hier Thermographie-Verfahren, Röntgen oder Computertomographie eingesetzt werden.
Schadengutachten: umfassend, verkehrsfähig, prozesssicher
Grundlage für jedes Schadengutachten ist die detaillierte Beschreibung des Fahrrads. So wird auch ein individuell aufgebautes Einzelstück genau erfasst. Der Sachverständige ermittelt alle notwendigen Angaben für die Beweissicherung und ggf. die Schadenregulierung. Das Gutachten enthält neben der ausführlichen Schadenbeschreibung und Fotos auch Angaben zur Plausibilität, zu Vorschäden und zum Fahrradzustand allgemein. Fahrzeugalter, Laufleistung, Sonderzubehör – all diese Faktoren fließen ebenfalls ins Schadengutachten ein. Die DEKRA Fahrrad-Schadengutachten sind umfassend, verkehrsfähig und prozesssicher.
Zusätzlich gibt das Gutachten bei Bedarf auch Hinweise zum Reparaturweg. „Bei Schäden im Antrieb, etwa einer mechanischen Beschädigung im Bereich des Tretlagers, gilt es Herstellerrichtlinien zu beachten“, so Ott. „Es gibt zum Beispiel einen namhaften Hersteller von Pedelec-Antriebseinheiten, der vorschreibt, dass bei axialer Krafteinwirkung im Bereich der Tretlagerachse der Antriebsmotor zu erneuern ist. Da ein Großteil der Sensorik im Bereich des Tretlagers sitzt, wäre ansonsten die Gefahr eines Folgeschadens sehr hoch. Auch solche Themen haben unsere Fahrradsachverständigen auf dem Schirm.“
Fahrrad-Bewertung auch ohne Schaden
Auch ohne Schadenereignis kann ein DEKRA Sachverständiger rund ums Fahrrad hilfreich sein – zum Beispiel mit der Fahrrad-Bewertung. „Wenn es darum geht, den Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrrads zu ermitteln, wenn eine Stellungnahme zu einer möglichen Wertminderung oder Wertverbesserung gefragt ist, sind Fahrradbesitzer bei uns an der richtigen Adresse“, erklärt Ott. „Unsere Sachverständigen haben das nötige Expertenwissen, um Fahrräder aller Art sach- und fachgerecht zu bewerten. So bieten wir eine neutrale und verlässliche Basis zur Wertfeststellung beim Kauf, Verkauf oder auch innerhalb eines Vertragsverhältnisses mit Versicherern oder Leasinganbietern.“