DEKRA: Hagelschaden unverzüglich melden

23. Juli 2018
In den Sommermonaten müssen sich Autofahrer vermehrt auf Hagelschäden einstellen. In der Hagelsaison von Mai bis August werden Fahrzeuge am häufigsten und am schwersten beschädigt. Allein im Jahr 2016 richteten Hagel und Sturm an gut 270.000 Fahrzeugen Kaskoschäden in Höhe von insgesamt 615 Millionen Euro an, so der jüngste Naturgefahrenreport der Versicherer. Bernd Grüninger, Bereichsleiter Gutachten bei der DEKRA Automobil GmbH, sagt, was Autofahrer zum Thema Hagelschaden wissen müssen.
Wie sind Hagelschäden versichert?
Hagelschäden sind in vollem Umfang gedeckt, wenn für das betroffene Fahrzeug mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Eine Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus.
Schaden unverzüglich melden
Der betroffene Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Schaden seinem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Dies kann in der Regel telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail geschehen. Dabei sind der Tag, die Uhrzeit und der Ort des Hagelschlages anzugeben.
Schaden dokumentieren
Der DEKRA Experte empfiehlt, das Ausmaß des Schadens möglichst unmittelbar nach dem Hagelschlag durch Fotos zu dokumentieren, etwa mit dem Smartphone. Dies kann bei später aufgeworfenen Fragen zum Schadenbild von Vorteil sein.
Schadenminderungspflicht beachten
Kommt es zu einem Hagelschlag, ist der Halter verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden gering zu halten. Eine eingeschlagene Scheibe muss zum Beispiel abgedeckt werden, damit das Fahrzeug nicht mehr als unvermeidbar durch nachfolgenden Regen beschädigt wird. Kommt der Autofahrer dieser Pflicht nicht nach, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.
Reparatur erst nach Rücksprache
Wichtig auch: Vor einer Reparatur des Fahrzeuges muss der Autofahrer die Freigabe seiner Versicherung einholen, sonst läuft er Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Selbst bei einer Notreparatur benötigt der Betroffene die Deckungszusage seines Versicherers. Meistens schaltet die Versicherung vorher einen Gutachter ein, der den Schadenumfang ermittelt und den Reparaturweg festlegt.
Reparatur oder Bares?
Dem Autofahrer steht es frei, sein Fahrzeug reparieren oder sich die Schadensumme auszahlen zu lassen. Bei einer Auszahlung wird im Falle eines späteren zweiten Hagelschadens der bereits regulierte Erstschaden abgezogen. Der Beweis über eine etwaige Reparatur oder Teilreparatur ist vom Versicherungsnehmer selbst zu führen. Hierfür bietet DEKRA eine Reparaturbestätigung als Dienstleistung an. Bei einer Reparatur ist es empfehlenswert zu prüfen, ob der Vertrag eine Werkstattbindung vorsieht; das heißt, dass das Fahrzeug in einer Werkstatt instand zu setzen ist, die von der Versicherung benannt wird.
Hagelschaden bei Verkauf angeben
Wer sein Auto verkauft, ist verpflichtet, einen früheren Hagelschaden gegenüber dem Käufer anzugeben. Ansonsten ist der Käufer unter Umständen berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.