BGH: Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig
Dashcam-Aufnahmen dürfen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lässt mit dem aktuell gefällten Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 233/17) Dashcams als Beweismittel bei Verkehrsunfällen vor Gericht zu. Das Gericht erklärte zudem, dass Bedenken wegen des Datenschutzes im Zweifel nachranging zu bewerten seien. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Jeder Unfallbeteiligte müsse aber sowieso Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen.
Mit diesem Urteil hat nun die Revision einen Autofahrers auf Sachsen-Anhalt Erfolg. Im vor dem Landgericht Magdeburg verhandelten Fall klagte er vor Gericht auf Zulässigkeit seiner Dashcam-Videos als Beweismittel. Er wollte damit seine Unschuld an einem Autounfall beweisen. Zeugenaussagen erbrachten damals keine weiteren Erkenntnisse zum Unfallhergang. Das Landgericht Magdeburg lehnte die Auswertung der Dashcam ab und verwies auf ein Beweisverwertungsverbot. Datenschutzbestimmungen seien verletzt worden, weil die Dashcam ohne konkreten Anlass ständig den öffentlichen Raum gefilmt habe. Damit werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Verkehrsteilnehmern verletzt. Der BGH hob dieses Urteil jetzt auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück. Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führe im Zivilprozess nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot, argumentiert der BGH. Entscheidend sei demnach immer die Abwägung im Einzelfall.