CO2-Besteuerung verfassungswidrig
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erteilt CO2-Besteuerungsplänen einen Dämpfer. Die Besteuerung einer CO2-Emission lasse sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und sei verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Die Erhöhung bestehender Energiesteuern ist jedoch möglich.
Um den Lebensstil der Bundesbürger in emissionsärmere Bahnen zu lenken und die eingegangenen Klimaverpflichtungen einhalten zu können, diskutieren Politiker seit Wochen über die Einführung einer CO2-Steuer. Kritiker sehen darin eine zusätzliche Steuer, die weniger der Umwelt als dem Bundeshaushalt nützt und unnötige Kostensteigerungen im Alltag mit sich bringt. Die 1999 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Ökosteuer etwa hat nicht nachhaltig zur Senkung des Energieverbrauchs beigetragen, dafür aber Milliarden in die Rentenkasse gespült und niedrigere Beitragssätze ermöglicht.
CO2-Emission lässt sich keinem Steuertypus zuordnen
Ein Ende Juli veröffentlichtes Gutachten der Hausjuristen des Bundestags kommt zum Schluss, dass eine CO2-Steuer verfassungswidrig wäre. „Dabei ergibt sich (…) zunächst das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits ausscheidet“, heißt es auf Seite sechs des hier einsehbaren Gutachtens. Eine CO2-Emission sei weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts – CO2 werde emittiert und nicht verbraucht –, noch sei es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. „Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen“, lautet das Fazit.
Als möglichen Lösungsansatz sehen die Wissenschaftlichen Dienst eine Verfassungsänderung: „Ein aufwendiger Ansatz liegt zunächst auf der Hand: eine Verfassungsänderung, die das skizzierte Problem aufhebt.“ Ob hierfür die erforderliche Mehrheit im Parlament zustande kommt, ist jedoch fraglich.
Statt Neueinführung nun Erhöhung bestehender Steuer
Die Einführung einer neuartigen CO2-Steuer scheint daher bereits vom Tisch zu sein. Stattdessen wirbt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) laut Medienberichten dafür, die schon bestehenden Steuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas zu erhöhen. Dies deckt sich mit dem alternativen Lösungsvorschlag der Wissenschaftlichen Dienste: Es seien Modelle vorgeschlagen worden, „die im Rahmen der aktuellen Fassung der Finanzverfassung zulässig wären. So schlägt beispielsweise das Umweltbundesamt einen CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer vor, vereinfacht gesagt also eine Erhöhung der Energiesteuer.“