CDU zweifelt an Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe
Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg wird beim Bundesparteitag Anfang Dezember in Hamburg einen Antrag einbringen. Das Ziel ist, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Anstrengungen zur Luftreinhaltung
„Mein Eindruck ist, dass die DUH mit der Brechstange versucht, Fahrverbote durchzusetzen, ohne an die Konsequenzen für Verbraucher, Autofahrer und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu denken“, erklärt dazu Steffen Bilger, CDU-Bezirksvorsitzender Nordwürttemberg und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. Und: „Im CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg liegen 4 der 14 besonders belasteten Städte, nämlich Backnang, Heilbronn, Ludwigsburg und Stuttgart. Ludwigsburg beispielsweise tut alles, um die Luftreinhalteziele einzuhalten, und kommt dabei sehr gut voran. Trotzdem wird die Stadt von der DUH verklagt.“ Weiter führt Bilger aus, dass viele Menschen in Nordwürttemberg einen Arbeitsplatz in der Automobilindustrie haben und von den durch die DUH angestrebten Fahrverboten betroffen sind. „Wir sehen den Schaden, welchen die DUH anrichtet, ganz konkret in unseren Städten“, beklagt der Staatssekretär.
Abmahnungen und Klagen
Ebenso sollte nach Ansicht Bilgers hinterfragt werden, ob die Abmahnungen gegen Autohäuser und Klagen gegen Städte noch mit den Zielen eines gemeinnützigen Vereins vereinbar sind. Die zuständigen Stellen müssten dies demnach prüfen. „Ich kann mir gut vorstellen, dass diese sich unserer Auffassung anschließen werden“, betont Bilger. Zudem geht der Staatssekretär von einer breiten Zustimmung für den Antrag des CDU-Bezirksverbandes beim Bundesparteitag aus.
Panikreaktion und Frontalangriff
Die Reaktion der DUH auf den Vorstoß der CDU fällt eindeutig aus. „Was wir hier erleben, ist der Frontalangriff auf die demokratische Grundordnung und ein panischer Versuch – bei zwölf für die Bundesregierung vernichtenden Urteilen zu Diesel-Fahrverboten – vom erwiesenen rechtswidrigen Verhalten in der Luftreinhaltepolitik abzulenken“, erklärt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch auf Anfrage. „Wir sehen dem Antrag gelassen entgegen. Zuständig für die Gemeinnützigkeitsprüfung ist nicht die CDU, sondern es sind erneut die Registergerichte und das zuständige Finanzamt. Dieses prüft uns regelmäßig und bescheinigt uns immer wieder unsere Gemeinnützigkeit.“
Gesetzt den Fall, der DUH würde der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, würde dies unter Umständen die finanzielle Situation des eingetragenen Vereins verschlechtern. Bestimmte steuerliche Vergünstigungen würden dann entfallen und auch Spenden an die DUH wären nicht mehr steuerlich absetzbar.