Medizinischer Cannabis: Konsequenzen bei Missbrauch
Seit März dieses Jahres dürfen Patientinnen und Patienten vom Arzt verschriebene Cannabisprodukte einnehmen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Ausfallerscheinungen während der Fahrt auftreten, die auf die Wirkung von Cannabis zurückzuführen sind.
„Die Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären“, erklärt Jacqueline Lacroix vom DVR. Vor allem zu Beginn der Therapie sollten die Ärzte vom Fahren abraten, und zwar so lange, bis unerwünschten Nebenwirkungen nicht mehr auftreten, empfiehlt Lacroix.
Außerdem müssten die Patienten nach Angaben des DVR selbst im Auge behalten, ob sie fahren können – im Zweifelsfall sollten sie lieber darauf verzichten. „Von den Cannabis-Patienten wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit im Umgang mit der Medikation und bei Auftreten von Nebenwirkungen erwartet“, erläutert Lacroix.
Die Dosierung des Cannabis sei zudem problematisch, da man es in der Apotheke ohne Beipackzettel erhält. Da man den Cannabis in Kleinstmengen zum Teil unter 0,1 Gramm inhaliert oder oral einnimmt, muss der behandelnde Arzt im Rezept deshalb eindeutige Angaben zur Dosierung machen.
Nimmt man aufgrund einer Krankheit verschriebenen Cannabis zu sich, darf man Auto fahren, wenn keine Nebenwirkungen auftreten. Bei einem Missbrauch dieser Arzneimittel droht allerdings nicht nur eine Strafe, sondern zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis. Um als Patient für den Fall einer Polizeikontrolle vorbereitet zu sein, rät der DVR, immer eine Kopie des aktuellen Rezeptes oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich zu führen.