Neue Bußgelder: Digitale Geräte, Verhüllungsverbot und Rettungsgasse
Ab sofort treten neuen Bußgelder in Kraft. Künftig wird das Telefonieren am Steuer, das Blockieren der Rettungsgasse oder die Teilnahme an illegalen Autorennen schärfer geahndet. Neu ist das Verhüllungsverbot am Steuer.
Wer auf der Autobahn oder Außerortsstraßen keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen bietet, obwohl der Verkehr stockte, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt im Flensburger Zentralregister rechnen. Verkehrsteilnehmer, die einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn keine freie Bahn verschaffen, müssen generell mindestens mit einer Geldbuße von 240 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Behindert oder gefährdet ein Autofahrer den Einsatzwagen erhöhen sich die Bußgelder nochmals.
Auch bei der Nutzung von Smartphones ändert sich einiges. Nun geht es nicht nur um das Handy, sondern um alle technischen Geräte wie etwa ein Tablet, die während der Fahrt mit der Hand bedient werden. Freisprechanlagen sind weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung funktionieren. Das Bußgeld für die Nutzung eines digitalen Geräts am Steuer beträgt nun 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Je nach Gefährdung oder Behinderung durch den Verkehrsteilnehmer kann das Bußgeld auch höher sein. Wichtig: Wer sein Smartphone oder ähnliches benutzt, muss den Motor vollständig abschalten.
Neu im Bußgeldkatalog: das Verhüllungsverbot. Nach den neuen Regeln, darf man sich während der Fahrt nicht verhüllen. Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ist verboten. Hijab und Chador sind erlaubt. Das Bußgeld beläuft sich hier auf 60 Euro.
Bereits seit 13. Oktober sind die Strafen für illegale Autorennen erhöht worden. Wer an illegalen Rennen teilnimmt, dem drohen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.