Bundestag diskutiert wöchentliche Ruhezeit
Der Bundestag diskutiert am Donnerstag über wichtige Änderungen im Straßenverkehrsrecht. Unter anderem geht es dabei auch um die Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes" (18/10882) wird Tagesordnungspunkt der Bundestagsdebatte sein und ist zum jetzigen Stand (Dienstag, 24. Januar) auf Donnerstag, 26. Januar, 0:45 Uhr terminiert, wie trans aktuell auf Anfrage erfuhr.
Neben redaktionellen Änderungen sowie Klarstellungen sind in dem Entwurf nach Angaben des Bundes „die Anpassung der Gültigkeitsdauer der nationalen güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis für Transportunternehmer an das europäische Recht, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Verstößen des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die Anpassung der Kabotagebestimmung im GüKG und die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Lenkzeitunterlagen zwecks Vereinfachung der Nachweispflichten entsprechend dem Mindestlohngesetz“ vorgesehen.
So soll die güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis erstmalig mit der Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werde sie zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvorschriften nach wie vor erfüllt.
Das Gesetz soll außerdem die Voraussetzungen festlegen, unter denen die zuständige Behörde zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer die Überprüfung des Fahrtenschreibers durch eine amtlich anerkannte Stelle anordnen darf, "wenn hinreichende Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Fahrtenschreiber nicht vorschriftsmäßig funktioniert". Konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion könnten sich der Vorlage zufolge insbesondere aus den Auswerteergebnissen der Analysesoftware ergeben, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Verkehrskontrollen zum Auslesen der vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten eingesetzt wird.
Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme die Aufnahme eines "Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug" in den Gesetzentwurf. Der Transportunternehmer könne dadurch verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten so verbringt, dass sie dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Die Bundesregierung räumt in ihrer Gegenäußerung ein, dass im Hinblick auf den Ort, an dem die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbracht wird, Regelungsbedarf besteht. Sie werde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens das Anliegen des Bundesrates weiter prüfen, heißt es in der Vorlage.