BIEK übt Kritik an Novelle des Postgesetzes
Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, kritisiert die vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Novelle des Postgesetzes. Vor allem die damit einhergehende Gewichtsbegrenzung von Paketen stößt auf Widerstand. Die in einem Statement des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK) veröffentlichte Position sieht das Arbeitsschutzrecht als den hierfür geeigneten Raum an. „Die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, Gewichtsbegrenzungen von Paketen im Rahmen der aktuellen Novelle des Postgesetzes festzusetzen, sehen wir allerdings kritisch. Wir warnen davor, das Postgesetz in seinem Kern als Wettbewerbsgesetz mit fachfremden Aspekten zu verwässern.“
Die Pläne des Bundesarbeitsministers sehen vor, dass Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, nicht mehr von einer einzelnen Person, sondern von zwei Mitarbeitenden ausgeliefert werden sollen. Speditionen müssten für die entsprechenden Sendungen künftig zwei Paketboten beauftragen. Hubertus Heil will damit die Arbeitsbedingungen von Paketboten verbessern und gleichzeitig die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Postgesetzes nach „sozial-ökologischen Standards“ vorantreiben sowie einen „fairen Wettbewerb“ in der Branche stärken. Das aktuelle Gesetz ist auf dem Stand der 1990er Jahre.
Die ebenfalls vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagene Gewichtskennzeichnung von Paketen, die mehr als zehn Kilogramm wiegen, befürwortet BIEK-Vorsitzender Bosselmann als „zweifellos sinnvoll“. Die Kennzeichnung würde die Zustellerinnen und Zusteller zusätzlich schützen. Gleichzeitig sieht Bosselmann, dass die Paketbranche laufend in eine effiziente und ressourcenschonende Logistik investiert und damit auch in die bereits etablierten Maßnahmen und Qualifizierungsprogramme und die damit einhergehenden Qualitätsstandards zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Um die Belastung der körperlich durchaus herausfordernden Arbeit der Paketzustellung und -sortierung zu verringern, testen Paketdienste technische Innovationen und wenden bewährte Maßnahmen an, die für Entlastung sorgen. Von automatischen Sortiersystemen am Band und den Einsatz von Exoskeletten zur Rückenentlastung über die ergonomische Optimierung von Fahrzeugen bis zur Verkürzung von Laufwegen dank neuer Navigationssysteme“, so Bosselmann. Laut BIEK würden zudem Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, weniger als fünf Prozent der Sendungen ausmachen. Durch den steigenden E-Commerce-Anteil seien die Pakete in der Vergangenheit tendenziell kleiner und leichter geworden. Es sei auch eine geübte Praxis, dass besonders schwere oder sperrige Pakete ohnehin nicht in der regulären Sortierung abgewickelt werden würden. Zur Entlastung des Zustellpersonals würde beispielsweise eine erfolgreiche Erstzustellung beitragen. Hierbei könnten die Empfängerinnen und Empfänger selbst entscheidend mitwirken, indem sie alternative Abstellorte oder bei Abwesenheit auch Abstellgenehmigungen erteilen.