BASt-Studie: Zukunft des verlängerten Aufliegers

24. Juli 2020
Der verlängerte Auflieger hat nur bis Ende 2023 freie Fahrt. Wie geht es danach weiter? Die BASt will der Politik mit einer Studie eine Entscheidungsgrundlage geben.
Ob und unter welchen Voraussetzungen der „kurze Lang-Lkw“ vom Typ 1 ab 2024 weiterfahren darf, muss die Politik erst noch entscheiden. Eine entsprechende Studie soll ihr eine Entscheidungsgrundlage geben.
BASt: Alle Fragen rund um Lang-Lkw-Typ 1 beantworten
„Die Ausschreibung der Studie ist gerade erfolgt“, teilt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell mit. „Bewertung und Vergabe erfolgen somit in Kürze.“ Voraussichtliches Studienende ist der Herbst 2022. Ziel ist es laut der BASt, alle offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz vom Typ 1 zu beantworten.
Anhänger des Konzepts kritisieren seit langem eine fehlende Planbarkeit und Investitionssicherheit beim Einsatz des verlängerten Aufliegers. Spediteur Siegfried Serrahn aus Osnabrück hält es für unglücklich, regelmäßig bis zu anderthalb Jahre auf eine neue Änderungsverordnung für Lang-Lkw zu warten, um dann erst die Freigabe für weitere Strecken zu erhalten.
Serrahn schätzt die Zahl der Langsattel auf etwa 600
Serrahn hält es ferner für einen Geburtsfehler des Lang-Lkw-Feldversuchs und später des Lang-Lkw-Regelbetriebs, dass für die knapp 15 Meter langen Sattelauflieger dieselben Einschränkungen wie für die 25,25 Meter langen Fahrzeuge gelten.
„Sonst hätten schon deutlich mehr Kollegen investiert“, sagt er. Der Spediteur schätzt, dass nur etwa 600 verlängerte Sattelauflieger in Deutschland unterwegs sind. Kürzlich hatte die Spedition Gartner von sich reden gemacht, die bei Schwarzmüller gleich 120 dieser Fahrzeuge bestellt hat.
Zwar gab es nach der neunten Änderungsverordnung einige Erleichterungen, unter anderem gibt nach Baden-Württemberg nun auch das Land Brandenburg sein Straßennetz für diese Fahrzeuge frei. Die Sattelzüge mit Langsattel dürfen nun 17,88 Meter lang sein, es gilt für sie kein Überholverbot mehr, und die Fahrer müssen nun auch nicht mehr dieselbe Berufserfahrung wie bei den übrigen Lang-Lkw-Typen nachweisen.